GHS und Gefahrstoffverordnung
Laut einer Bekanntmachung des BMAS, die auf den Seiten der BAuA veröffentlicht wurde, werden "in der Gefahrstoffverordnung übergangsweise die Bezüge zur Einstufung nach den Richtlinien 67/548/EWG und 1999/45/EWG, die erst zum 01. Juni 2015 außer Kraft treten, beibehalten".
Mit diesem Vorgehen bleibt das bisherige Schutzniveau zunächst unverändert. Dies gilt auch für die bestehenden Technischen Regeln, die unabhängig von kurzfristig erforderlichen formalen Anpassungen zunächst unverändert Anwendung finden."
Die Bekanntmachung soll Ende Januar im GMBl. veröffentlicht werden.
Stand: 16.01.2009
Quelle: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)





