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Verordnung zum Schutz vor Lärm und Vibrationen (LärmVibrationsArbschV)

Bundesministerium für Arbeit und Soziales beschließt die Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Lärm und Vibrationen. Mit dem besseren Schutz von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen am Arbeitsplatz geht die Bundesregierung einen weiteren Schritt in Richtung Humanisierung der Arbeit.

Verordnung zum Schutz vor Lärm und Vibrationen (LärmVibrationsArbschV)

Quelle: HVBG

Mit der Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Lärm und Vibrationen hat das Bundeskabinett die EU-Arbeitsschutz-Richtlinien über Lärm (RL 2003/10/EG) und Vibrationen (RL 2002/44/EG) sowie das Übereinkommen Nr. 148 zu Lärm des International Labour Office (ILO- Unterorganisation der UN) in nationales Recht umgesetzt.

Starker Lärm am Arbeitsplatz kann bei den Beschäftigten das Gehör schädigen. Die Bundesregierung begegnet mit der Verordnung einer der häufigsten Berufskrankheiten.

Lärmschwerhörigkeit steht an der Spitze der Berufskrankheitenstatistik. Im Jahr 2004 gab es allein bei den gewerblichen Berufsgenossenschaften 42.000 lärmbedingte Rentenfälle, für die 162 Mio. Euro aufgebracht werden mussten. Gleichzeitig wurden insgesamt 6.000 neue Fälle von Lärmschwerhörigkeit gemeldet- mit steigender Tendenz.

Dies gilt auch für Gesundheitsschädigungen durch Vibrationen. Muskel- und Skelett-Erkrankungen, neurologische Störungen und Gefäßerkrankungen sind für die Betroffenen mit einem erheblichen Verlust an Lebensqualität und hohen Krankheitskosten verbunden.

Die Verordnung soll damit sowohl zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten als auch zur Kostensenkung bei den sozialen Sicherungssystemen beitragen.

Den Wortlaut der Verordnung wird in Kürze auf der Internetseite des BMAS veröffentlicht.

Quelle: www.bmas.bund.de