Kündigung wegen Verstoß gegen Sicherheitsbestimmungen ist rechtens
Wenn ein Mitarbeiter die betrieblichen Sicherheitsbestimmungen missachtet, ist eine Kündigung durch den Arbeitgeber gerechtfertigt. Zu diesem Urteil kam das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz.
Der wiederholte Verstoß gegen Sicherheitsbestimmungen rechtfertigt eine Kündigung
Im vorliegenden Fall hatte ein Staplerfahrer immer wieder seinen Gabelstapler zu schwer beladen und damit gegen Sicherheitsvorschriften verstoßen.
Die Warnungen von Kollegen, der Gabelstapler dürfe nicht mehr als 2,5 Tonnen transportieren, sowie das Angebot, die nachfolgende Schicht könne die Arbeit zu Ende führen, interessierten ihn nicht. Daraufhin wurde der Staplerfahrer von seinem Arbeitgeber gekündigt.
Mit seiner Klage gegen die Kündigung hatte der Staplerfahrer keinen Erfolg. Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz entschied, dass die mehrfache Missachtung von Sicherheitsvorschriften einen schweren Pflichtenverstoß darstelle und damit eine ordentliche Kündigung gerechtfertigt sei. Der Mann hatte schon einmal eine Abmahnung wegen eines vorsätzlich herbeigeführten Arbeitsunfalls erhalten.





