Leiharbeiter bei Dacharbeiten verunglückt: Betriebsleiter muss Strafe zahlen
Weil ein Leiharbeiter nach einem Arbeitsunfall unter lebenslangen körperlichen Beeinträchtigungen leiden muss, ist ein Betriebsleiter einer Bochumer Firma jetzt zu einer Geldstrafe verurteilt worden.
Leiharbeiter bei Dacharbeiten verunglückt: Betriebsleiter muss Strafe zahlen
Das Schöffengericht, vor dem der Fall entscheiden wurde, sah es als erwiesen an, dass der Leiharbeiter im Juli 2008 ohne Unterweisung und ohne Sicherung zu Dacharbeiten beauftragt worden war.
Bei den Reinigungsarbeiten in 6,4 Meter Höhe hatte der Mann das Gleichgewicht verloren und war ins Halleninnere gestürzt. Dabei hatte er sich zahlreiche Knochenbrüche zugezogen. Ärzte rechnen mit bleibenden Schäden vor allem an den Ellbogen.
Der Betriebsleiter hatte zu seiner Verteidigung zunächst angegeben, er habe den Mann vorher gefragt, ob er schwindelfrei sei. Außerdem sei die Reinigung dringend nötig gewesen, um das Eindringen von Regenwasser ins Starkstromnetz zu verhindern.
Weil er im Laufe der Verhandlungen aber Fehler einräumte, wurde das Verfahren gegen eine Geldbuße von 2.000 Euro eingestellt. In der Begründung heißt es, der Mann sei nicht vorbestraft gewesen, es handle sich um ein einmaliges Augenblicksversagen.
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