Neue Leitlinie "Arbeitsmedizinische Vorsorge"
Die Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin e. V. (DGAUM) hat im April 2007 eine neue Leitlinie "Arbeitsmedizinische Vorsorge" veröffentlicht, eine aus der arbeitsmedizinischen Praxis abgeleitete Empfehlung zur Gestaltung der Arbeitsmedizinischen Vorsorge. Inhalte sind Ziel, Definition, Methodik, Durchführung und weiterführende Literatur.
Neue Leitlinie "Arbeitsmedizinische Vorsorge"
Aus der Präambel der Leitlinie: Die Aufgaben der Arbeitsmedizin bestehen in der Förderung, Erhaltung und Mitwirkung bei der Wiederherstellung von Gesundheit, sowie der Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit des Menschen. Dabei stützt sie sich auf eine ganzheitliche Betrachtung des arbeitenden Menschen mit Berücksichtigung somatischer, psychischer und sozialer Prozesse.
Arbeitsmedizin handelt auf der Grundlage wissenschaftlich begründeter Methoden. Bei seiner Tätigkeit muss der Arzt die erforderliche Freiheit haben und gleichzeitig die fachlichen und ethischen Voraussetzungen besitzen, die ihm ein unabhängiges und eigenverantwortliches Handeln erlauben.
Der Betriebsarzt hat in seinem spezifischen Handlungsfeld eine besondere Verantwortung. Arbeitsmedizinische Erkenntnisse und Beratungen müssen allen Beschäftigten, ihren Vertretungen und den Arbeitgebern zugänglich sein.
Quelle: www-dgaum.med.uni-rostock.de





