Neuer Folder zu den Informationspflichten nach Artikel 33 REACH-Verordnung
Wie der Bayerische Unternehmensverband Metall und Elektro e. V. - BayMe in seinem neuesten Newsletter informiert, steht auf den Seiten von BayMe ein Folder zu zu den Informationspflichten nach Artikel 33 REACH-Verordnung zum kostenlosen Download bereit.
Folder zu den Informationspflichten nach Artikel 33 REACH-Verordnung
Mit der Veröffentlichung der REACH Zulassungskandidatenliste am 28. Oktober 2008 wurden neue Informationspflichten über besonders besorgniserregende Stoffe in Erzeugnissen gegenüber Verbrauchern und gewerblichen Kunden ausgelöst.
Seitdem haben die Anfragen der Unternehmen untereinander über die bislang gelisteten 15 Stoffe erheblich zugenommen. Für viele Hersteller und Vertreiber von Erzeugnissen ist es jedoch äußerst schwierig festzustellen, ob und mit welcher Menge diese Stoffe in ihren Erzeugnissen enthalten sind.
Der Folder informiert darüber, welche Pflichten die Anwender haben und in welchen Produkten die gelisteten Stoffe typischerweise eingesetzt werden.
Ferner erfährt man, wie man die geforderten Informationen erhält und strategisch auf die vielen Anschreiben von Kunden reagieren kann.
Stand: 09.03.2009
Quelle: Bayme





