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Neues Handbuch: Gemeinsame Vorlage von Stoffsicherheitsberichten

Ein neues Handbuch hilft Registratoren, die Teil einer gemeinschaftlichen Vorlage sind, ihren chemischen Sicherheitsbericht (CSR) gemeinsam vorzulegen. Die Grundsätze, die dabei befolgt werden sollten, werden ausführlich erläutert.

Neues Handbuch: Gemeinsame Vorlage von Stoffsicherheitsberichten

Der gemeinschaftliche Stoffsicherheitsbericht

Die Vorlage eines gemeinsamen Stoffsicherheitsberichtes bringt drei wesentliche Vorteile. Erstens erhalten die Nutzer einheitliche und konsequente Expositionsszenarien von allen Herstellern und Importeuren des Stoffes. Zweitens kann der CSR Umweltbelastungen und Risiken auf eine wissenschaftlich verlässliche Weise aufzeigen und zwar auf das gesamte Herstellungs- und Marktvolumen bezogen. Und schließlich müssen die Behörden nur einen CSR pro Stoff bewerten.

Dennoch kann es zu Problemen im Zusammenhang mit der Vorbereitung eines gemeinsamen Stoffsicherheitsberichts kommen.

Handbuch 19 „How to submit a CSR as part of a joint submission"

Quelle: Europäische Chemikalienagentur ECHA

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