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Arbeitshilfen

Poster hilft bei Einstufung und Kennzeichnung gemäß GHS-Verordnung

Ab. 1. Dezember gilt für Chemikalien die Kennzeichnungspflicht gemäß GHS-Verordnung. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat jetzt das Poster "Umwandlungshilfe - Gesundheitsgefahren" veröffentlicht, das bei der Umwandlung von Einstufung und Kennzeichnung konkrete Hilfestellung gibt.

Poster hilft bei Einstufung und Kennzeichnung gemäß GHS-Verordnung

Einstufung und Kennzeichnung nach CLP-Verordnung

Das Poster im DIN A 1 Format stellt die Elemente zur Kennzeichnung für die Gesundheitsgefahren nach bisherigem Recht und nach neuer GHS-Verordnung direkt gegenüber. Anmerkungen helfen, bei der Umwandlung die richtige Gefahrenkategorie zu finden. Zudem führt das Poster die bisherigen und die neuen Gefahrenhinweise vergleichend auf und macht damit die Veränderungen deutlich.

Die neuen Gefahrenhinweise, die mit H für das englische Wort "hazard" abgekürzt werden, sind jetzt sprachlich präziser gefasst, als ihre Vorgänger, die R-Sätze. So wird beispielsweise aus dem Gefahrenhinweis R 26 "Sehr giftig beim Einatmen (Dämpfe)" der H 330 "Lebensgefahr beim Einatmen".

Die Umwandlungshilfe kann auch ganz einfach in umgekehrter Richtung gelesen werden. Damit wird es möglich, auch für neu gekennzeichnete Stoffe die geltenden Arbeitsschutzregelungen richtig anzuwenden, die noch auf der bisherigen Systematik basieren. Zwei zusätzliche Tabellen gehen auf neue Regelungen für Stoffe und Gemische ein. Bei Stoffen können aufgrund verschärfter Einstufungskriterien Neueinstufungen in strengere Kategorien notwendig sein. Bei Gemischen können Verschärfungen eintreten, weil die allgemeinen Konzentrationsgrenzwerte zum Teil abgesenkt wurden. Mit Hilfe der Angaben und Tabellen auf dem Poster lassen sich die Anforderungen der Umwandlung jedoch gut bewältigen.

Das Poster "Umwandlung - Gesundheitsgefahren" im Global Harmonisierten System (GHS) in der EU ist damit eine wertvolle praktische Arbeitshilfe für den täglichen Umgang mit Gefahrstoffen. Es kann in kleinen Mengen kostenlos bezogen werden über das Informationszentrum der BAuA, Postfach 17 02 02, 44061 Dortmund, Telefon 0231 9071-2971, Fax 0231 9071-2679, E-Mail: info-zentrum@ baua.bund.de.

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Quelle: BAuA

 

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