REACH: Beschleunigte Registrierung
Bis zum 30. November 2010 müssen die Unternehmen ihr Risikomanagement von Chemikalien dadurch dokumentieren, indem sie der Europäischen Chemikalienagentur ECHA ihre Registrierungsunterlagen zusenden. Dies ist Voraussetzung für die Fortsetzung der Produktion und Vermarktung von hergestellten oder eingeführten Stoffe über 1.000 Tonnen pro Jahr.
Beschleunigte REACH-Registrierung
Für einige Stoffe mit bestimmten gefährlichen Eigenschaften (z. B. CMR) liegt das Limit bei über 1 Tonne pro Jahr und für Stoffe, die sehr toxisch in Bezug auf die aquatische Umwelt sind, über 100 Tonnen pro Jahr.
Die ECHA unterstützt die Unternehmen bei der Erreichung dieses ehrgeizigen Ziels, indem sie Anleitungen und Hilfsmittel für die verschiedenen Prozesse von REACH zur Verfügung stellt. Es gibt erhebliche Fortschritte bei deren Umsetzungen, vor allem bei der Registrierung, die für KMU einfacher geworden ist.
Die Registrierung eines Stoffes gemeinsam mit anderen Unternehmen
Herstellung und Import gefährlicher Chemikalien ist nur nach einer Einreichung von Registrierungsunterlagen bei der ECHA möglich. Diese Unterlagen bestehen aus einem gemeinsamen Teil, der mit anderen Herstellern oder Importeuren der gleichen Substanz durch einen so genannten "Lead Registrant" vorgelegt wird, und einem individuellen Teil, der spezifische Informationen für das einzelne Unternehmen. Enthält.
Zur Vorbereitung ihrer Unterlagen müssen Unternehmen in einem „Substance Information Exchange Forum" (SIEF) teilen Daten mit anderen. SIEFs bringen Unternehmen, die denselben Stoff registrieren müssen, zusammen, um Daten gemeinsam nutzen können. Dies senkt die Kosten, vermeidet zusätzliche Tierversuche und ermöglicht den KMU, die von größeren Unternehmen gesammelten Daten zu einem fairen Preis zu nutzen.
Aktion zur Beschleunigung der Gründung und den Betrieb von SIEFs
Die Kontaktgruppe der Direktoren für die Registrierung hat in letzter Zeit alles daran gesetzt, den Prozess der Gründung und die Arbeit der SIEFs im Hinblick auf die Frist bis 30. November 2010 zu beschleunigen. Die Gruppe hat bereits Lösungen für die meisten der angesprochenen Themen erarbeitet und trägt so dazu bei, die Registrierung zu erleichtern. Außerdem wird derzeit eine genauere Abschätzung der Anzahl der Stoffe durchgeführt, die erwartungsgemäß noch im Jahr 2010 registriert werden.
Die Kontaktgruppe umfasst auf Direktorenebene Vertreter der Kommission, der ECHA und von sechs Industrieverbänden, die kleine und mittlere Unternehmen und die meisten Unternehmen vertreten, die bis zum genannten Termin Chemikalien anmelden müssen.
Weitere Informationen
Die ECHA-Website verfügt über spezielle Web-Seiten für SIEFs, und bietet auch die Leitfäden, IT-Tools und FAQ´s (Frequently Asked Questions - häufig gestellte Fragen). Es gibt dazu den ECHA-Helpdesk und in jedem EU-Land einen nationalen REACH-CLP Helpdesk. Industrieverbände, das Enterprise Europe Network und die örtlichen Handelskammern können auch dazu beitragen, die Unternehmen - insbesondere KMU - zu unterstützen..
Kriterien für die Identifizierung von persistenten, bioakkumulierbaren und toxischen Stoffen (Anhang XIII)
Umwelt-Kommissar Potočnik und Vizepräsident Tajani (Industriekommissar) kündigten eine Vereinbarung über die Festlegung der Kriterien zur Identifizierung von persistenten, bioakkumulierbaren und toxischen Stoffen bzw. sehr persistenten und sehr bioakkumulierbaren an. Alle verfügbaren Informationen sollen hierbei berücksichtigt werden.
Die Bewertung dieser sogenannten PBT- (persistent, bioakkumulativ und toxisch) bzw. vPvB- (sehr persistent und sehr bioakkumulativ) Eigenschaften ist für die Registrierung und Zulassung relevant. Diese Kriterien zu bewerten, dauert im Einzelfall mehr als ein Jahr.
Angesichts der kommenden ersten Anmeldefrist unter REACH haben die Kommissionsmitglieder Übergangsmaßnahmen für die reibungslose Umsetzung dieser Kriterien vorgesehen. Für die Registranten wird die Umsetzung der neuen Kriterien nur zwei Jahre nach dem Inkrafttreten der vereinbarten Kriterien für verbindlich erklärt werden. Diese Kriterien werden im überarbeiteten Anhang XIII der REACH-Verordnung veröffentlicht.
Identifizierung von besonders besorgniserregenden Stoffen
Über die REACH-Verordnung wird ein System eingeführt, in dem die Verwendung von besonders besorgniserregenden Stoffen (Substances of Very High Concern - SVHC) der vorherigen Genehmigung unterliegen wird. Ziel der Zulassung ist sicherzustellen, dass die von besonders besorgniserregenden Stoffen ausgehenden Risiken ausreichend beherrscht werden und dass diese Stoffe schrittweise durch geeignete alternative Stoffe oder Technologien ersetzt werden, wenn diese wirtschaftlich und technisch tragfähig sind.
Sobald ein Stoff auf der sog. „Kandidatenliste" steht, löst dies unmittelbare Pflichten zur Information bezüglich dieser Stoffe bei der ECHA und in den Lieferketten bis zu den Verbrauchern aus. Die Stoffe dieser Liste können auch Gegenstand einer erforderlichen Genehmigung sein - einem Prozess zur Setzung von Prioritäten folgend.
Einer Bitte der Kommission entsprechend wird die ECHA ab sofort die Anzahl der Stoffe auf dieser Liste erhöhen. Die Gesamtzahl dieser Stoffe soll in absehbarer Zukunft auf 135 steigen. Diese Entscheidung zeigt, dass sich die Kommission um konkrete Ergebnisse im Bewilligungsverfahren bemüht. Außerdem wird die Kommission mit den Mitgliedstaaten zusammenarbeiten, um die besten Ergebnisse zu erzielen.
Wird eine neue Substanz für diese Liste vorgeschlagen, erfolgt die weitere Behandlung des Vorschlags in einer öffentlichen Anhörung, einer Stellungnahme des Ausschusses der Mitgliedstaaten der ECHA und einer endgültigen Entscheidung der Kommission.
Die Kommission arbeitet mit den Mitgliedstaaten zusammen, die sich die Arbeitsbelastung für die Identifizierung dieser Stoffe und deren Priorisierung für die Aufnahme in Anhang XIV (vorbehaltlich der Genehmigung) teilen.
Die Kommission unterstützt einen pragmatischen Ansatz für die Aufnahme der Stoffe in diese Liste. Hierbei muss deren Eignung für das Zulassungsverfahren (als die beste Alternative im Vergleich zu anderen REACH-Mechanismen, um die Risiken im Zusammenhang mit dem Stoff zu beherrschen) ebenso berücksichtigt werden wie die Priorisierungsverfahren und die Kapazitäten der ECHA bei der Abwicklung des Vorschlags.
Zulassung von besonders besorgniserregenden Stoffen
Die lang erwartete Orientierungshilfe, die Unternehmen bei ihren künftigen Anträgen auf Zulassung begleiten soll, wird nun in Kürze veröffentlicht werden: die Kommissare für Industrie und Umwelt einigten sich auf eine gemeinsame Interpretation des REACH-Textes, womit die langjährige Blockade dieser Vereinbarung in dieser Angelegenheit gelöst wird.
Die Vereinbarung verdeutlicht die technischen Fragen, die im Zusammenhang mit dem Inhalt der Unterlagen für einen Antrag auf Zulassung aus sozio-ökonomischen Gründen auftreten. Stoffe können demnach auch zugelassen werden, wenn die sozioökonomischen Vorteile die Risiken überwiegen.
Zur gleichen Zeit wird innerhalb von Beratungen auch die Bedeutung der Analyse von Alternativen zu einer Zulassung hervorgehoben: ein Bewerber, der nicht in der Lage ist, Ausweichlösungen anzubieten, muss nicht nur nachweisen, dass er gründliche Untersuchung durchgeführt hat. Er muss zusätzlich auch den zeitlichen Ablauf belegen, während dessen er auf der Suche nach alternativen Substanzen war. Der vollständige Ersatz gefährlicher Substanzen bleibt ein Ziel im Zulassungsprozess, selbst wenn dies nicht sofort erreicht werden kann.
Auf dieser Grundlage ist die Kommission bereit, die Beratung über die Zulassung so schnell wie möglich abzuschließen und beschließt unverzüglich die erste Liste von Stoffen, die zulassungspflichtig sind.
Quelle: EU-Kommission für Industrie





