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REACH

REACH: Drei neue harmonisierte Stoffe

Die Europäische Agentur für chemische Stoffe hat auf ihrer Internetseite eine öffentliche Konsultation über den Vorschlag zur Harmonisierung der Einstufung und Kennzeichnung von weiteren drei chemischen Substanzen veröffentlicht: Es handelt sich um die Stoffe white spirits, Thiacloprid und Fuberidazol.

REACH: Drei neue harmonisierte Stoffe

Drei neue harmonisierte Stoffe: white spirits, Fuberidazol und Thiacloprid

Die dänischen und die britischen Behörden haben bei der ECHA Unterlagen über diese Stoffe vorgelegt und bitten, deren Einstufung und Kennzeichnung in der Europäischen Union zu harmonisieren.

Kommentare zu diesen Vorschlägen erwartet die ECHA bis zum 3. März 2010. Alle Stellungnahmen werden in den anschließenden Entscheidungsprozess einbezogen werden.

Die Vorschläge zu dieser Anhörung, eingereicht von Dänemark und Großbritannien eingereicht haben, betreffen folgende Substanzen:

  • sog. white spirits in verschiedenen Sorten (Dänemark)
  • Fuberidazol (Großbritannien), und
  • Thiacloprid (Großbritannien)

Einzelheiten zu white spirits:

Dänemark schlägt Änderungen in der aktuellen harmonisierten Klassifizierung vor, indem zusätzlich eine Einstufung als schädlich („Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen") vorgenommen wird.

White spirits werden hauptsächlich als Lösemittel verwendet, u.a. bei der Extraktion, Reinigung und Entfettung in vielen Anwendungen (z. B. als Holzschutzmittel, Asphalt-Produkte, Lack und Firnis, Korrosionshemmer, Biozide und Pestizide).

Einzelheiten zu Fuberidazol:

Großbritannien schlägt Änderungen an der aktuellen harmonisierten Einstufung vor, indem die Einstufung auf sensibilisierend („Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich") und schädlich ("Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Verschlucken") erweitert wird.

Fuberidazol ist ein Fungizid, vor allem in der Landwirtschaft zur Saatgutbehandlung verwendet wird.

Einzelheiten zu Thiacloprid:

Thiacloprid hat derzeit keine harmonisierte Einstufung. Großbritannien schlägt nun vor, die Substanz als "Giftig beim Verschlucken" und "Gesundheitsschädlich beim Einatmen" zu klassifizieren. Zusätzlich soll die Substanz in die Karzinogenität der Kategorie 3 ("Verdacht auf krebserzeugende Wirkung") und in die reproduktive Toxizität Kategorie 3 ("Kann möglicherweise die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen") eingestuft werden.

Wegen der Auswirkungen auf die Umwelt schlägt Großbritannien vor, die Substanz als "sehr giftig für Wasserorganismen" und „kann längerfristig schädliche Wirkungen auf die aquatische Umwelt führen" einzustufen.

Thiacloprid ist ein Insektizid, vor allem gezielt gegen Blattläuse in Obst und Gemüse eingesetzt wird.

Anmerkungen der ECHA:

Die Europäische Agentur für chemische Stoffe in Helsinki, Finnland, verwaltet die REACH-Verordnung und die kürzlich beschlossene Verordnung zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung (Classification, Labelling and Packaging Regulation). Beide Verordnungen bilden die Grundlage für die Arbeit der ECHA - mit dem Ziel des Schutzes der menschlichen Gesundheit und der Umwelt und die Sicherstellung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie. Ein wichtiges Mittel zur Erreichung dieses Ziels ist es, Informationen zu liefern, die eine sichere Verwendung von Chemikalien gewährleisten.

Lieferanten von Chemikalien (Stoffe und Gemische) in ganz Europa haben eine rechtliche Verpflichtung, die von Chemikalien ausgehenden Gefahren zu prüfen, zu klassifizieren und sie in geeigneter Weise zu bezeichnen, bevor sie auf den Markt.

Art. 37 Abs. 1 der GHS-CLP-Verordnung gibt den zuständigen Behörden der EU-Mitgliedsstaaten das Recht, unter bestimmten Voraussetzungen der europäischen Chemikalienagentur ECHA Vorschläge für eine harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen vorzulegen.

Quelle: Europäische Chemikalienagentur ECHA

Autor: Erich Leidenfrost

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