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Gefahrstoffe

REACH-Verordnung: Nichts vergessen!

Ein neues Merkblatt der Europäischen Kommission gibt Überblick über die Pflichten, die sich aus der REACH-Verordnung ergeben.

REACH-Verordnung: Nichts vergessen!

Nichts vergessen bei REACH

Ziel der Broschüre ist die Aufforderung zur Einreichung von
Unternehmen, insbesondere kleinen und mittleren, "jetzt zu handeln".

Die deutsche Version des Merkblatts kann heruntergeladen werden. 

Quelle: Europäische Kommission für Unternehmen und Industrie

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