Anseilschutz vernachlässigt - Strafe für Bauunternehmer
Zu einer Geldstrafe von 1200 Euro hat das Amtsgericht Tiergarten am Dienstag einen Bauunternehmer verurteilt. Der Mann habe seine Sorgfaltspflicht vernachlässigt und nicht ausreichend kontrolliert, ob seine Mitarbeiter den Anseilschutz verwenden.
Anseilschutz vernachlässigt - Bauunternehmer muss Strafe zahlen
Bei dem Arbeitsunfall im Jahr 2007 war ein 26-Jähriger Vorarbeiter aus dem 18. Stock in die Tiefe gestürzt. Nachdem er in einem Bereich gearbeitet hatte, der durch seitliche Gitter abgesichert war, habe der Mann den gesicherten Bereich ohne Anseilschutz verlassen. Ein Anseilschutz wäre dort dringend erforderlich gewesen.
Im Laufe des Prozesses wurde deutlich, dass die Verwendung des Anseilschutzes bei den Gerüstbauern wegen des Zeiverlustes, der durch An-und Umschnallen entstehe, sehr unbeliebt war.
Nach den Aussagen des SiGeKo gegenüber der ddp sei die Anseilpflicht bei den herrschenden Marktbedingungen kaum durchsetzbar, weil sie einen so großen Zeitverlust bedeute. Darüber hinaus aber sei die Baustelle des Angeklagten "fast eine Musterbaustelle" gewesen.





