Unternehmen können Chemikalien online melden
Deutsche Unternehmen können ihrer in der CLP-Verordnung stehenden Pflicht, Stoffe in das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis zu melden, jetzt mit einem Online-Formular nachkommen.
Ein Online-Formular ermöglicht die Meldung von Stoffen per Internet
Auf der Website der nationalen Auskunftsstelle finden Unternehmer neben Informationen zur Erstellung ihrer Einstufungs- und Kennzeichnungsmeldung jetzt auch den Link zur Online-Meldung bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA).
Auch können häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Meldung und die Antworten des Helpdesks und der ECHA zu den Themen in deutscher Sprache im Bereich "Häufig gestellte Fragen zu REACH und CLP" unter dem Abschnitt "CLP-Verordnung" abgerufen werden.
Quelle: BAuA





