Verordnung zu künstlicher optischer Strahlung verabschiedet
Der Bundesrat hat am 9. Juli die Verordnung zum Schutz der Arbeitnehmer vor Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung verabschiedet. Die Verordnung dient der Umsetzung der Richtlinie 2006/25/EG in nationales Recht.
Verordnung zur Optischen Strahlung beschlossen
Die Verordnung, die auf der Grundlage des Arbeitsschutzgesetzes erlassen wird, verbessert die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei beruflichen Tätigkeiten mit Exposition durch gefährliche künstliche optische Strahlung (z.B. Infrarot- und Ultraviolettstrahlung; Laserstrahlung).
Durch die Anwendung der Verordnung in den Betrieben sollen künftig ernsthafte Augen- und Hautschäden der Beschäftigten bei Exposition mit künstlicher optischer Strahlung vermieden werden. Betroffen sind zum Beispiel Beschäftigte bei der Verwendung von Lasereinrichtungen, bei der Verarbeitung glühender Massen (z.B. Metall und Glas) und bei der Materialbearbeitung (Schweißen, Trennen, Oberflächenbehandlung).
Quelle: BMAS, Bundesrat





