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Bundeskabinett

Verordnungsentwurf zum Schutz vor künstlicher optischer Strahlung beschlossen

Das Bundeskabinett hat am 29. April 2010 den Verordnungsentwurf zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung (OSTrV) beschlossen. Der Entwurf setzt die EU-Richtlinie 2006/25/EG zu künstlicher optischer Strahlung in deutsches Recht um.

Verordnungsentwurf zum Schutz vor künstlicher optischer Strahlung beschlossen

Das Bundeskabinett hat einen Verordnungsentwurf zum Schutz vor Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung beschlossen

Inzwischen wurde der Verordnungsentwurf als Bundesrat-Drucksache 262/10 veröffentlicht. Mit dem Inkrafttreten der Verordnung wird im Sommer 2010 gerechnet.

Die Verordnung, die auf der Grundlage des Arbeitsschutzgesetzes erlassen wird, verbessert die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei beruflichen Tätigkeiten mit Exposition durch gefährliche künstliche optische Strahlung (z.B. Infrarot- und Ultraviolett­strahlung; Laserstrahlung). Durch die Anwendung der Verordnung in den Betrieben sollen künftig ernsthaf­te Augen- und Hautschäden der Beschäftigten bei Exposition mit künstlicher optischer Strahlung vermieden werden. Betroffen sind zum Beispiel Beschäftigte bei der Verwendung von Lasereinrichtungen, bei der Verarbeitung glühender Massen (z.B. Metall und Glas) und bei der Materialbearbeitung (Schweißen, Trennen, Oberflächen­behand­lung).

Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

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