Glossar
Drahtseile
Drahtseile gehören zu den Anschlagmitteln. Stahldrahtseile, die DIN 3088 entsprechen, müssen über eine Kennzeichnung in Form des auf die Verpackung aufgedruckten DIN-Zeichens verfügen und/oder mit der CE-Kennzeichnung versehen sein. Damit es nicht zu Überlastungen kommt, sollten die Kenndaten bezüglich der Seilart (A oder B) und der Nenndurchmesser bekannt sein.
Ein Drahtseil mit einem Durchmesser von weniger als acht Millimeter darf nicht zum Anschlagen von Lasten verwendet werden. Wird ein Anschlagseil verwendet, muss eine Belastungstabelle vorhanden sein. Ein Stahldrahtseil darf spätestens dann nicht mehr benutzt werden, wenn auf einer Länge von 6 d (d = Seildurchmesser) sechs Drahtbrüche sichtbar werden, oder wenn andere Schäden vorliegen wie zum Beispiel
Litzenbrüche, Lockerung der äußeren Lage, Quetschungen oder starke Abnutzung der Seilendverbindungen.
Zum Thema siehe auch:
Gesetze, Verordnungen, Vorschriften und Regelungen:
- UVV Technische Arbeitsmittel (VSG 3.1)
- Gebrauch von Anschlag-Drahtseilen (BGR 151) / (GUV-R 151)
- Gebrauch von Anschlag-Faserseilen (BGR 152) / (GUV-R 152)
- DIN EN 12385-X Drahtseile aus Stahldraht - Sicherheit - Teil 1-10
- DIN EN 13411-5 Drahtseilklemmen für Seil-Endverbindungen bei sicherheitstechnischen Anforderungen
- DIN 3088 Drahtseile aus Stahldrähten; Anschlagseile im Hebezeugbetrieb; Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfung
- VDI 2358 Drahtseile für Fördermittel
- Belastungstabellen für Anschlagmittel aus Rundstahlketten, Stahldrahtseilen, Chemiefaserhebebändern, Chemiefaserseilen, Naturfaserseilen (Kartensatz in Kunststoffhülle) (BGI 622)
- Merkblatt für Seile und Ketten als Anschlagmittel im Baubetrieb (ZH 1/235)


