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Glossar

Eisenbahnen

Eisenbahnen sind Verkehrsmittel auf Schienen und Gleisen, die zum Transport von Personen oder Gütern dienen. Mehrere Wagen sind meist zu Zügen verbunden, die von Lokomotiven gezogen werden.

Bei allen Tätigkeiten im Gleisbereich gelten für die Beschäftigten besondere, auf die Branche abgestimmte Vorschriften und Regeln.

Besonders gefährlich für Beschäftigte sind die Gleisbauarbeiten, vor allem dann, wenn Gleise und Weichen nicht komplett gesperrt werden können. Deshalb muss eine Sicherungsaufsichtskraft Sicherungsmaßnahmen organisieren, kontrollieren oder überwachen. Die Eisenbahn-Signalordnung sieht verschiedene Signale vor, die Beschäftigt vor dem Eintreffen eines Zuges warnen und die bis zum Verlassen der Arbeitsstelle bestimmte Verhaltensregeln beinhalten. Am Gleisbereich muss ein Sicherheitsraum eingeplant werden.

Zu erlassende Sicherungsanweisungen geben unter anderem Regeln vor für die Durchführung und Überwachung der Sicherungsmaßnahmen sowie die Unterweisung von Beschäftigten.

Zum Thema siehe auch:

Schienenbahnen

Gesetze, Verordnungen, Vorschriften und Regelungen:

  • UVV Arbeiten im Bereich von Gleisen (BGV D 33) / (GUV-V D33)
  • Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit: Sicherungsmaßnahmen bei Arbeiten im Gleisbereich von Eisenbahnen (GUV-R 2150)
  • Führen von Triebfahrzeugen (GUV-I 8602)
  • Merkblatt Arbeiten an Bahnanlagen im Gleisbereich von Eisenbahnen (GUV-I 8603)
  • Rangieren sowie zugehörige Tätigkeiten (GUV-I 8601)
  • BGV D 30-DA Schienenbahnen
  • Eisenbahn-Signalordnung