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Glossar

Fachkräfte für Arbeitssicherheit

Fachkräfte für Arbeitssicherheit gewährleisten in einem Unternehmen die Einhaltung des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung.

Nach dem §5 ASiG (Arbeitssicherheitsgesetz) ist jedes Unternehmen verpflichtet, Fachkräfte für Arbeitssicherheit schriftlich zu ernennen. Der Betriebsrat bzw. Personalrat muss dieser Ernennung zustimmen. Die Einordnung in die betriebliche Hierarchie, sowie die Festlegung der Einsatzzeiten muss schriftlich festgelegt werden.

  • Je nach Größe des Unternehmens können die Aufgaben einer Fachkraft für Arbeitssicherheit sehr unterschiedlich sein. Man unterscheidet zwischen:
  • mehreren Vollzeitkräften in einer Abteilung oder Gruppe, die arbeitsteilig als Fachkräfte für Arbeitssicherheit zusammenwirken
  • einer Vollzeitkraft als Fachkraft für Arbeitssicherheit
  • einer Teilzeitkraft, die neben der Funktion als Fachkraft für Arbeitssicherheit noch andere Aufgaben hat

Ist der Einsatz einer Fachkraft für Arbeitssicherheit in Vollzeit nicht möglich, muss das Unternehmen eine externe sicherheitstechnische Betreuung beauftragen. Hier gibt es unterschiedliche Möglichkeiten:

  • eine Fachkraft für Arbeitssicherheit eines externen Dienstleisters
  • eine freiberuflich tätige Fachkraft für Arbeitssicherheit
  • eine Fachkraft für Arbeitssicherheit, die für mehrere Kleinbetriebe einer Branche tätig ist (z.B. über eine Innung).
  • Der Arbeitgeber hat die Fachkräfte für Arbeitssicherheit bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen. Er ist verpflichtet, ihnen erforderliches Hilfspersonal, Räume, Einrichtungen, Geräte und Mittel zur Verfügung zu stellen.

Die Fachkräfte für Arbeitssicherheit müssen sich stets fortbilden.

Der Arbeitgeber kann seine Verantwortung für die Gewährleistung des Arbeitsschutzes nicht an die Fachkräfte für Arbeitssicherheit delegieren.

Der §6 des Arbeitssicherheitsgesetzes besagt, dass die Fachkräfte für Arbeitssicherheit den Arbeitgeber in allen Fragen der Arbeitssicherheit zu unterstützen haben. Die Unterstützung erstreckt sich auf zwei grundlegende Aufgabenkomplexe:

  • die Gestaltung sicherer und gesundheitsgerechter Arbeitssysteme
  • das Sicherheits- und Gesundheitsschutzmanagement

Zur Gestaltung sicherer und gesundheitsgerechter Arbeitssysteme dienen:

  • Unterstützung bei der Gestaltung der technischen Arbeitsbedingungen
  • Unterstützung bei der Gestaltung der organisatorischen Bedingungen (Arbeitsaufgaben, Arbeitsablauf, Arbeitsorganisation, Schicht- und Pausenregelungen)
  • Unterstützung bei der Gestaltung der sozialen Bedingungen (Kooperation, Kommunikation, Information, Arbeitsklima, Führungsstil).
  • Unterstützung bei der Entwicklung von Qualifikationen sowie sicherem und gesundheitsgerechtem Verhalten der Beschäftigten
  • Entwicklung eines ganzheitlichen Verständnisses für Sicherheit und Gesundheitsschutz, das Präventivmaßnahmen ebenso wie Gesundheitsförderung mit einbezieht
  • Unterstützung der Gestaltung sicherer und gesundheitsgerechter Arbeit durch die Auswahl der Arbeitsmittel (Maschinen, Regale, technische Ausrüstungen usw.) und der Arbeits- und Fertigungsverfahren
  • der Konzipierung von Arbeitsplätzen und -räumen,
  • der Auswahl der einzusetzenden Arbeitsstoffe
  • der Inbetriebnahme von Arbeitsmitteln
  • der Einführung neuer Verfahren und Abläufe
  • der Nutzung der Arbeitsmittel (Einstellen, Programmieren, Betreiben)
  • der Anwendung der Verfahren
  • der Demontage, Außerbetriebnahme, bei Abbau und Entsorgung

Schwerpunkte im Sicherheits- und Gesundheitsschutzmanagement sind:

  • Unterstützung bei der Entwicklung von Unternehmensleitsätzen bezüglich des Arbeitsschutzes
  • Unterstützung zur Integration des Arbeitsschutzes in die betriebliche Aufbau- und Ablauforganisation
  • Unterstützung bei der Entwicklung des betrieblichen Arbeitsschutzsystems
  • Die Fachkraft für Arbeitssicherheit soll systematisch vorgehen, d.h. gemäß den folgenden Richtlinien handeln:
  • Konzepte sowie vorhandene Bedingungen müssen daraufhin analysiert werden, ob alle Möglichkeiten des Arbeitsschutzes und der Förderung der Gesundheit ausgeschöpft oder noch Defizite vorhanden sind.
  • die erkannten Defizite müssen analysiert werden und Lösungsvorschläge erarbeitet und beurteilt werden.
  • die Durchsetzung der Maßnahmen überwachen.
  • die Wirksamkeit der umgesetzten Maßnahmen überprüfen und die Einhaltung von Schutzmaßnahmen überwachen.

Der Arbeitsschutzausschuss setzt sich aus dem Arbeitgeber oder einer ihn vertretenden leitenden Führungskraft, dem Betriebsarzt, zwei Vertretern des Betriebsrates/Personalrates, den Sicherheitsbeauftragten, Fachkräften für Arbeitssicherheit und gegebenenfalls Schwerbehinderten-Vertretern zusammen. Die Zusammensetzung regelt der §11 des ASiG. Ziel und die Aufgabe Ausschusses ist die Beratung von Anliegen des Arbeitsschutzes. Er tritt laut Gesetz alle drei Monate zusammen.

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsarzt sind im Ausschuss zuständig für die fachgerechte Beratung. Zum Arbeitsschutzausschuss können bei Bedarf Beauftragte zu Spezialgebieten des Arbeitsschutzes hinzugezogen werden. Auch der Betriebsbeauftragte für Abfall, der Störfallbeauftragte oder der Brandschutzbeauftragte können mit einbezogen werden.

Gesetze, Regeln, Verordnungen, Vorschriften:

  • Qualitätsmerkmale und Anforderungen an Fachkräfte für Arbeitssicherheit für deren Aufgabenwahrnehmung