Glossar
Ladungssicherung
Jeder Fahrzeughalter ist für den ordnungsgemäßen Zustand und für die ordnungsgemäße Ausrüstung seines Fahrzeuges verantwortlich. Und auch für dessen Ausrüstung mit Ladungssicherungsmitteln. Zudem ist der Halter verpflichtet dafür zu sorgen, dass nur geeignete Fahrzeugführer eingesetzt werden. Im Betrieb dürfen Fahrzeuge niemanden schädigen.
Unter der sachgerechten Sicherung der Ladung ist juristisch ein "Verstauen nach den in der Praxis anerkannten Regeln des Speditions- und Fuhrbetriebs" zu verstehen. Auch bei Vollbremsungen oder Ausweichbewegungen darf die Ladung nicht verrutschen, umfallen, rollen oder herabfallen.
Der Fahrer ist dafür verantwortlich, dass seine Sicht nicht beeinträchtigt ist und das Fahrzeug sowie die Ladung den Regeln der Verkehrssicherheit entsprechen. Das gilt auch dann, wenn er das Fahrzeug nicht selbst beladen hat. Verantwortlich oder mitverantwortlich sind zudem der Halter, die Disponenten und der Verlader.
Ladung, Spannketten und andere Ladeeinrichtungen sind verkehrssicher zu verstauen und zu sichern und gegebenenfalls zu befestigen. Bei Schüttgütern bedeutet das zum Beispiel den Einsatz von hohen Bordwänden, Planen, Netzen und dergleichen.
Grundsätzlich ist bei der Ladungssicherung zu beachten:
- Zulässiges Gesamtgewicht und zulässige Achslast müssen eingehalten werden
- bei Teilbeladung müssen die Achsen gleichmäßig belastet sein
- Der Ladungsschwerpunkt sollte in der Regel auf der Längsmittellinie des Fahrzeugs liegen und so niedrig wie möglich sein (schweres Gut unten, leichtes Gut oben)
- Das Fahrzeug muss für das jeweilige Ladegut geeignet sein und die bei der Fahrt auftretenden Kräfte kompensieren können.
Zum Thema siehe auch:
Gesetze, Regeln, Verordnungen, Vorschriften:
- Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter (Gefahrgutbeförderungsgesetz - GGBefG)Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
- Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
- UVV Fahrzeuge (BGV D 29) / (GUV-V D29)
- UVV Flurförderzeuge (BGV D 27) / (GUV-V D27)
- UVV Schienenbahnen (BGV D 30)
- UVV Technische Arbeitsmittel (VSG 3.1)
- Transportanker und -systeme von Betonfertigteilen (BGR 106)
- DIN 75410-2 Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen; Ladungssicherung in Pkw, Pkw-Kombi und Mehrzweck-Pkw
- DIN 75410-3 Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen; Ladungssicherung in Kastenwagen
- VDI 2700 Blatt 4 Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen; Lastverteilungsplan
- VDI 2700 Blatt 7 Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen; Ladungssicherung im Kombinierten Ladungsverkehr (KLV)
- VDI 2700 Blatt 8 Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen; Sicherung von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen auf Autotransportern
- VDI 2700 Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen
- VDI 2703 Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen; Ladungssicherungshilfsmittel
- Gabelstaplerfahrer (BGI 545)
- Gefahrgutbeförderung im Pkw (BGI 744)
- Ladungssicherung auf Fahrzeugen (BGI 649)
- Sicherer Betrieb von Lkw-Ladekranen (BGI 610)
- Transport- und Lagerarbeiten (BGI 582)
- Deutscher Verkehrssicherheitsrat e. V. (DVR) (www.dvr.de)


