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Glossar

S-Sätze

S-Sätze sind Ratschläge zur Sicherheit. Das S steht für Sicherheit. S-Sätze sind in der EG-Grundrichtlinie festgelegt und müssen auf der Kennzeichnung von Gefahrstoffen angegeben sein.

S 1 Unter Verschluss aufbewahren.

S 2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.

S 3 Kühl aufbewahren.

S 4 Von Wohnplätzen fernhalten.

S 5 Unter ... aufbewahren. (geeignete Flüssigkeit vom Hersteller anzugeben)

S 6 Unter ... aufbewahren. (inertes Gas vom Hersteller anzugeben)

S 7 Behälter dicht geschlossen halten.

S 8 Behälter trocken halten.

S 9 Behälter an einem gut gelüfteten Ort aufbewahren.

S 10 Inhalt feucht halten.

S 11 Zutritt von Luft verhindern.

S 12 Behälter nicht gasdicht verschließen.

S 13 Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.

S 14 Von ... fernhalten. (inkompatible Substanzen vom Hersteller anzugeben)

S 15 Vor Hitze schützen.

S 16 Von Zündquellen fernhalten – Nicht rauchen.

S 17 Von brennbaren Stoffen fernhalten.

S 18 Behälter mit Vorsicht öffnen und handhaben.

S 20 Bei der Arbeit nicht essen und trinken.

S 21 Bei der Arbeit nicht rauchen.

S 22 Staub nicht einatmen.

S 23 Gas/Rauch/Dampf/Aerosol nicht einatmen. (geeignete Bezeichnungen vom Hersteller anzugeben)

S 24 Berührung mit der Haut vermeiden.

S 25 Berührung mit den Augen vermeiden.

S 26 Bei Berührung mit den Augen gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren.

S 27 Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen.

S 28 Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel ... (vom Hersteller anzugeben)

S 29 Nicht in die Kanalisation gelangen lassen.

S 30 Niemals Wasser hinzugießen.

S 31 Von explosionsfähigen Stoffen fernhalten

S 33 Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladung treffen.

S 34 Schlag und Reibung vermeiden.

S 35 Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden.

S 36 Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung tragen.

S 37 Geeignete Schutzhandschuhe tragen.

S 38 Bei unzureichender Belüftung Atemschutzgerät anlegen.

S 39 Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen.

S 40 Fußboden und verunreinigte Gegenstände mit ... reinigen. (Material vom Hersteller anzugeben)

S 41 Explosions- und Brandgase nicht einatmen.

S 42 Beim Räuchern/Versprühen geeignetes Atemschutzgerät anlegen. (Bezeichnung vom Hersteller anzugeben)

S 43 Zum Löschen ... verwenden. (vom Hersteller anzugeben)(wenn Wasser die Gefahr erhöht, anfügen: Kein Wasser verwenden)

S 44 Bei Unwohlsein ärztlichen Rat einholen (wenn möglich, dieses Etikett vorzeigen).

S 45 Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt hinzuziehen (wenn möglich, dieses Etikett vorzeigen).

S 46 Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen.

S 47 Nicht bei Temperaturen über ... °C aufbewahren. (vom Hersteller anzugeben)

S 48 Feucht halten mit ... (vom Hersteller anzugeben)

S 49 Nur im Originalbehälter aufbewahren.

S 50 Nicht mischen mit ... (vom Hersteller anzugeben)

S 51 Nur in gut belüfteten Bereichen verwenden.

S 52 Nicht großflächig für Wohn- und Aufenthaltsräume zu verwenden.

S 53 Exposition vermeiden – vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen. – Nur für den berufsmäßigen Verwender –.

S 56 Dieses Produkt und seinen Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen.

S 57 Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden.

S 59 Information zur Wiederverwendung/Wiederverwertung beim Hersteller/Lieferanten erfragen.

S 60 Dieses Produkt und sein Behälter sind als gefährlicher Abfall zu entsorgen.

S 61 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Besondere Anweisungen einholen/Sicherheitsdatenblatt zu Rate ziehen.

S 62 Bei Verschlucken kein Erbrechen herbeiführen. Sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder dieses Etikett vorzeigen.

S 63 Bei Unfall durch Einatmen: Verunfallten an die frische Luft bringen und ruhigstellen.

S 64 Bei Verschlucken Mund mit Wasser ausspülen (Nur wenn Verunfallter bei Bewusstsein ist).

Folgende kombinierte S-Sätze sind zulässig:

S1/2 Unter Verschluss und für Kinder unzugänglich aufbewahren.

S3/7 Behälter dicht geschlossen halten und an einem kühlen Ort aufbewahren.

S3/9/14 An einem kühlen, gut gelüfteten Ort, entfernt von ... aufbewahren. (die Stoffe, mit denen Kontakt vermieden werden muss, sind vom Hersteller anzugeben)

S3/9/14/49 Nur im Originalbehälter an einem kühlen, gut gelüfteten Ort, entfernt von ... aufbewahren. (die Stoffe, mit denen Kontakt vermieden werden muss, sind vom Hersteller anzugeben)

S3/9/49 Nur im Originalbehälter an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren.

S3/14 An einem kühlen, von ... entfernten Ort aufbewahren. (die Stoffe, mit denen Kontakt vermieden werden muss, sind vom Hersteller anzugeben)

S7/8 Behälter trocken und dicht geschlossen halten.

S7/9 Behälter dicht geschlossen an einem gut gelüfteten Ort aufbewahren.

S7/47 Behälter dicht geschlossen und nicht bei Temperaturen über ... °C aufbewahren. (vom Hersteller anzugeben)

S20/21 Bei der Arbeit nicht essen, trinken oder rauchen.

S24/25 Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden.

S27/28 Bei Berührung mit der Haut beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen und Haut sofort abwaschen mit viel ... .(vom Hersteller anzugeben)

S29/35 Nicht in die Kanalisation gelangen lassen; Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden.

S29/56 Nicht in die Kanalisation gelangen lassen; dieses Produkt und seinen Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen.

S36/37 Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzkleidung tragen.

S36/37/39 Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen.

S36/39 Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen.

S37/39 Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen.

S47/49 Nur im Originalbehälter bei einer Temperatur von nicht über ... °C aufbewahren. (vom Hersteller anzugeben)

Zum Thema siehe auch:

R-Sätze

Gesetze, Regeln, Verordnungen, Vorschriften:

  • EU-Verordnung:  Global harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (GHS)
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