Glossar
Technische Überwachungsorganisationen
Prüfungen überwachungsbedürftiger Anlagen werden durch amtliche oder amtlich anerkannte Sachverständige durchgeführt. Diese werden von Technischen Überwachungsorganisationen eingesetzt. Grundlage der Überprüfungen sind das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz und die Betriebssicherheitsverordnung.
Ein behördliches Auswahlverfahren stellt fest, ob die Überwachungsstellen den gesetzlichen Anforderungen genügen. Die Betreiber überwachungsbedürftiger Anlagen können frei unter den zugelassenen Überwachungsstellen auswählen.
Zum Thema siehe auch:
Gesetze, Regeln, Verordnungen, Vorschriften:
- Geräte- und Produktsicherheitsgesetz
- Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln und deren Benutzung bei der Arbeit, über Sicherheit beim Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen und über die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes (Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV) (CHV 16)
- Verband der Technischen Überwachungs-Vereine e.V. (VdTÜV) (www.vdtuev.de)
- Vereinigung zur Überwachung technischer Anlagen e.V. (VÜAV) (www.vuea.de)


