Glossar
Toleranzgrenzen
Die Toleranz beschreibt die zulässige Abweichung von einem Nennmaß. Sie ist eine Maßgröße, die konstruktions- und fertigungsbedingt ist. Sie ist die Differenz zwischen der oberen und unteren Toleranzgrenze. Das Ist-Maß eines Werkstücks bzw. Bauteils sollte die Toleranzgrenzen nicht überschreiten. Mit Hilfe von Fertigungstoleranzen, Form- und Lagetoleranzen wird die fertige Gestalt eines Werkstückes im Hinblick auf Montage oder Funktion bewertet.
Toleranzgrenzen gibt es ferner auch für chemische, biologische oder physikalische Einwirkungen am Arbeitsplatz. Beispiele sind Toleranzgrenzen für Lärm oder gesundheitsgefährdende Stoffe.
Die verschiedenen Fachbereiche definieren die Toleranzgrenzen unterschiedlich. Messschärfe und Messobjekt grenzen die Möglichkeit zur Festlegung von Toleranzgrenzen ein.
Zum Thema siehe auch:
Gesetze, Regeln, Verordnungen, Vorschriften:
- TRGS 900 Grenzwerte in der Luft am Arbeitsplatz - "Luftgrenzwerte"
- DIN ISO 2768-1 Allgemeintoleranzen; Toleranzen für Längen- und Winkelmaße ohne einzelne Toleranzeintragung
- DIN ISO 2768-2 Allgemeintoleranzen; Toleranzen für Form und Lage ohne einzelne Toleranzeintragung
- DIN ISO 286-1 ISO-System für Grenzmaße und Passungen; Grundlagen für Toleranzen, Abmaße und Passungen
- Arbeiten unter Hitzebelastung (BGI 579)
- Wärmebelastete Arbeitsplätze (BGI 537)


