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Glossar

Unterfangungen

Unterfangungen dienen zur Abfangung und Sicherung von Gebäuden. Nach der

DIN 4123 erfordern Ausschachtungen und Gründungsarbeiten neben bestehenden Gebäuden sowie Unterfangungen von Gebäudeteilen eine gründliche und sorgfältige Planung, Vorbereitung und Ausführung.

Deshalb dürfen nur solche Fachleute und Unternehmen diese Arbeiten planen und ausführen, die über die notwendigen Kenntnisse und Erfahrungen verfügen und eine einwandfreie Ausführung sicherstellen.

Wird während der Bauausführung von der DIN 4123 abgewichen, ist für alle Bauphasen im Bereich bestehender Bauwerke die Standsicherheit dieser Bauwerke nachzuweisen. Bestehende Bauwerke müssen so abgesichert werden, dass ein Einsturz verhindert wird.

Gesetze, Regeln, Verordnungen, Vorschriften:

  • Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln und deren Benutzung bei der Arbeit, über Sicherheit beim Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen und über die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes (Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV) (CHV 16)
  • UVV Bauarbeiten (BGV C 22) / (GUV-V C22)
  • DIN 4123 Ausschachtungen, Gründungen und Unterfangungen im Bereich bestehender Gebäude
  • DIN 4124 Baugruben und Gräben; Böschungen, Verbau, Arbeitsraumbreiten
  • Hochbauarbeiten (BGI 530)