Glossar
Unterweisungen
Unterweisungen sollen die Beschäftigten für Gefahren am Arbeitsplatz sensibilisieren. Das betrifft sowohl das persönliche Verhalten als auch den Umgang mit Maschinen.
Unterweisungen demonstrieren vorbildliches Verhalten unter den Gesichtspunkten Sicherheit und Gesundheit. Dazu kommen praktische Übungen.
Das Gesetz verpflichtet Unternehmer, die Beschäftigten auf die Gefahren an ihrem Arbeitsplatz hinzuweisen und geeignete Schutzmaßnahmen vorzustellen. Unterweisungen sollen vor Beginn einer Tätigkeit erfolgen. Jährliche Wiederholungen müssen folgen. Bei besonders gefährlichen Arbeiten muss die Unterweisung häufiger erfolgen.
Unterweisungen müssen dokumentiert werden. Ziel der Dokumentierung: Dem Unterweiser und dem Unterwiesenen soll die Bedeutung der Maßnahme deutlich gemacht werden. Denn die Verpflichtung zur Unterweisung gehört zur generellen Verpflichtung zur Verhütung von Unfällen und Beeinträchtigungen der Gesundheit.
Um die Bedeutung der Unterweisung weiter zu unterstreichen, wird die Aufgabe zur Unterweisung ganz klar den Vorgesetzten zugewiesen. Unterstützend sollte die Fachkraft für Arbeitssicherheit tätig werden.
Zum Thema siehe auch:
Gesetze, Regeln, Verordnungen, Vorschriften:
- Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit (Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG) (CHV 2)
- Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln und deren Benutzung bei der Arbeit, über Sicherheit beim Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen und über die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes (Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV) (CHV 16)
- UVV Allgemeine Vorschriften (BGV A 1) / (GUV-V A1) / (VSG 1.1)


