Glossar
Verätzungen
Eine Verätzung ist die Zerstörung lebenden Gewebes durch feste, flüssige oder gasförmige Stoffe. Ätzende Stoffe sind Säuren und Laugen, sowie Stoffe die in Verbindung mit Wasser sauer oder alkalisch reagieren.
Gefäße wie Becher oder Flaschen, die zur Aufbewahrung von Lebensmitteln dienen, dürfen keine ätzenden Flüssigkeiten enthalten. Für ätzende Stoffe verwendete Behälter müssen mit einem Gefahrenhinweis gekennzeichnet sein. Ätzende Stoffe können Material wie Glas oder Keramik angreifen. Durch die Reaktion von Metall und Säuren können zum Beispiel gefährliche Gase entstehen. Vor der Behälterwahl sollten deshalb entsprechende Informationen, z.B. durch einen Fachmann, eingeholt werden.
Um ätzende Flüssigkeiten sicher und ohne Spritzer aus größeren Gebinden zu befördern, sind entsprechende Anlagen zu verwenden. Beispiele: Pumpen, Heber, Ballonkippe.
Wer mit ätzenden Stoffen arbeitet, sollte Schutzkleidung tragen. Augenschutz sollte herabtropfende Flüssigkeiten und seitliche Spritzer abgefangen und das Gesichtsfeld nicht beeinträchtigen.
Schutzhandschuhe aus Gummi schützen bei Kontakt mit flüssigen ätzenden Stoffen. Handschuhe aus Leder oder Kunststoff sind ungeeignet. Gummistiefel helfen den Kontakt mit ätzenden Stoffen auf dem Fußboden zu vermeiden.
Zum Thema siehe auch:
Gesetze, Regeln, Verordnungen, Vorschriften:
- Verordnung zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV) (CHV 5)
- UVV Allgemeine Vorschriften (BGV A 1) / (GUV-V A1) / (VSG 1.1)
- UVV Gefahrstoffe (VSG 4.5)
- Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz (BGR 192) / (GUV-R 192)
- Benutzung von Fuß- und Beinschutz (BGR 191) / (GUV-R 191)
- Einsatz von Schutzhandschuhen (BGR 195) / (GUV-R 195)
- Einsatz von Schutzkleidung (BGR 189) / (GUV-R 189)
- Gefahrstoffe; Gefährliche chemische Stoffe (BGI 536)
- Reizende Stoffe - Ätzende Stoffe (BGI 595)
- Sichere Technik; Eisenbahnkesselwagen - Umfüllen von Flüssigkeiten (BGI 592)


