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Glossar

Veranstaltungstechnik

Veranstaltungstechnik ist die Technik an Veranstaltungs- und Produktionsstätten wie z.B. Theaterbühnen und Stätten für Filmaufnahmen.

Da an diesen Produktionsstätten die Arbeit oft unter schwebenden Lasten und auf mehreren Ebenen stattfindet, sind besondere Bestimmungen zur Sicherheit zu beachten. Der Absturz von Personen und Gegenständen muss durch entsprechende Maßnahmen verhindert werden.

Antrieb und Bremsen der Maschinentechnik müssen von der Konstruktion her sicher sein. Plötzliche Fehler müssen über die Steuerung sofort unter Kontrolle gebracht werden können. Wichtig ist auch der sachgemäße Umgang mit Gefahrstoffen, unter anderem beim Bau von Bühnenbildern. Überdies unterliegen maschinelle wie elektrische Ausrüstungen der regelmäßigen Prüfung von Sachverständigen.

Die Leitung und Aufsicht in der Veranstaltungstechnik ist durch Fachkräfte, zum Beispiel einem Meister für Veranstaltungstechnik, zu übernehmen.

Weitere Sicherheitsvorschriften für Veranstaltungs- und Produktionsstätten finden sich im Baurecht der Bundesländer.

Zum Thema siehe auch:

Anschlagseile

Hebebühnen

Jugendarbeitsschutz

Sachverständige

Gesetze, Regeln, Verordnungen, Vorschriften:

  • Verordnung über den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten (Versammlungsstättenverordnung - VStättV)
  • UVV Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung (BGV C 1) / (GUV-V C1)
  • Arbeitssicherheit in Produktionsstätten (BGI 810)
  • Arbeitssicherheit in Produktionsstätten für szenische Darstellung (Mehrzweckhallen und Theater) (GUV-I 810)
  • Arbeitssicherheit in Übertragungsfahrzeugen (BGI 811)
  • Bereitstellung und Benutzung von Punktzügen (BGI 810-1)
  • Einsatz von Bühnen und Studiofachkräften (BGI 810-0)
  • Kamerakrane (BGI 814)
  • Prüfung elektrischer Anlagen und Geräte (BGI 813)
  • Pyrotechnik in Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung (BGI 812) / (GUV-I 812)
  • Ermächtigung von Sachverständigen für die Prüfung von sicherheitstechnischen und maschinentechnischen Einrichtungen in Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung (BGG 912-1)
  • Prüfung von sicherheitstechnischen und maschinentechnischen Einrichtungen in Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung (BGG 912) / (GUV-G 912)
  • Sicherheitsregeln für Versenkeinrichtungen in Bühnen und Studios (GUV-R 1/219)