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Glossar

Warnkleidung

Warnkleidung ist eine besondere Form der persönlichen Schutzausrüstung.

Warnkleidung

  • soll ihren Träger schon aus großer Entfernung erkennbar machen,
  • muss auch in der Dunkelheit auffallend sein
  • ist auffallend (Farbgebung Orange, Rot).

Beispiel: Beschäftigte des Autobahnbetriebsdienstes oder der Straßenmeistereien müssen Warnkleidung tragen zum Schutz vor den Gefahren des fließenden Verkehrs, wenn die Arbeitsstelle nicht anderweitig geschützt werden kann.

Die Norm DIN EN 471 gibt drei Klassen von Warnkleidung an:

  • Klasse 1: Reflexgeschirr, Rundbundhose
  • Klasse 2: Weste, Überwurf, Jacke, Latzhose
  • Klasse 3: Einteiliger Anzug, Jacke mit Ärmel und Hose.

Gesetze, Regeln, Verordnungen, Vorschriften:

  • Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
  • UVV Allgemeine Vorschriften (BGV A 1) / (GUV-V A1) / (VSG 1.1)
  • UVV Fahrzeuge (BGV D 29) / (GUV-V D29)
  • UVV Schienenbahnen (BGV D 30)
  • UVV Jagd (VSG 4.4)
  • Einsatz von Schutzkleidung (BGR 189) / (GUV-R 189)
  • DIN EN 471 Warnkleidung