Glossar
Wegeunfälle
Auch diejenigen Unfälle, die sich auf dem Weg zwischen dem Ort der beruflichen Tätigkeit und der Wohnung ereignen, sind Arbeitsunfälle. Sie werden Wegeunfälle genannt. Nach Definition der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung gilt jede beim Unfallversicherungsträger versicherte Tätigkeit als berufliche Tätigkeit.
Für die Einstufung als Wegeunfall gelten einige Kriterien. Versicherungsschutz besteht für den Weg, der in Bezug auf Zeit und Entfernung möglichst direkt zur Arbeit führt.
Ausnahmen sind jedoch möglich. Zum Beispiel, wenn die Verkehrslage dies erfordert, wenn Fahrgemeinschaften gebildet werden, wenn ein Kind zur Schule gebracht wird oder wenn in der Mittagspause eine Gaststätte angesteuert wird.
Zum Thema sie auch:
Gesetze, Regeln, Verordnungen, Vorschriften:
- Unfallanzeige (BGI 514)
- Wege-Unfall-Fragebogen (BGI 513)


