Glossar
Winterbaumaßnahmen
Beschäftigte des Baugewerbes sind in den Wintermonaten besonderen klimatischen Einflüssen ausgesetzt: Kälte, Nässe, Wind, Niederschlag. Dem hat der Gesetzgeber mit dem Erlass der Winterarbeitsschutzverordnung Rechnung getragen.
Darin ist unter anderem geregelt, welche Kleidung der Arbeitgeber zusätzlich zur normalen Arbeitskleidung zur Verfügung stellen muss. Dies gilt insbesondere dann, wenn eine Beheizung der Baustelle nicht möglich ist.
Die Winterarbeitsschutzverordnung definiert zuvorderst die Voraussetzungen, unter denen Beschäftigte in den Wintermonaten auf Baustellen und Arbeitsplätzen im Freien eingesetzt werden dürfen.
Verkehrswege und Arbeitsplätze sind von Schnee und Eis zu befreien.
Gesetze, Regeln, Verordnungen, Vorschriften:
- Verordnung über Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV) (CHV 4)
- Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln und deren Benutzung bei der Arbeit, über Sicherheit beim Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen und über die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes (Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV) (CHV 16)
- UVV Allgemeine Vorschriften (BGV A 1) / (GUV-V A1) / (VSG 1.1)
- Einsatz von Schutzkleidung (BGR 189) / (GUV-R 189)
- Sicherheitsregeln für Winterdienstgeräte - Bau und Ausrüstung (GUV-R 2105)
- Mensch und Arbeitsplatz (BGI 523)


