Glossar
Zentrifugen
Zentrifugen nutzen die Zentrifugalkraft, um zum Beispiel Flüssigkeiten von festen Stoffen zu trennen. Zentrifugen gehören zu den kraftbetriebenen Arbeitsmitteln.
In der Zentrifuge wird durch Rotation ein Zentrifugalfeld aufgebaut, so dass Feststoffe und Flüssigkeiten Wasser voneinander abgetrennt werden. Nach dem gleichen Prinzip trocknet eine Wäscheschleuder die nasse Wäsche.
Ein Stoffgemisch wird in der Regel in ein Zentrifugiergefäß gegeben. Ein Rotor baut mit hohen Drehzahlen die Zentrifugalkraft auf.
Aufgrund der großen kinetischen Energie von schnell drehenden Rotoren sind umfassende Sicherheitsvorkehrungen nötig.
Generell gilt für Zentrifugen
- die rotierenden Teile müssen den Beanspruchungen durch die Fliehkräfte standhalten,
- die rasch rotierenden Teile müssen gesichert sein, sodass keine Gegenstände hineinfallen können und niemand hineingreifen kann,
- jede Berührung der umlaufenden Teile muss ausgeschlossen sein,
- sie dürfen erst in Betrieb zu setzen sein, wenn der vorgeschriebene Schutzdeckel fest verschlossen ist.
Regelmäßige Prüfungen sind vorgeschrieben, um festzustellen, dass Zentrifugen betriebs- und arbeitssicher sind
Ein gut sichtbarer Pfeil kennzeichnet die Drehrichtung der Zentrifuge. Damit die Zentrifuge möglicht schnell angehalten werden kann, muss sie über eine Bremseinrichtung verfügen. Für Zentrifugen muss ferne eine Betriebsanweisung vorliegen.
Gesetze, Regeln, Verordnungen, Vorschriften:
- 9. Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (Maschinenverordnung - 9. GPSGV)
- Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln und deren Benutzung bei der Arbeit, über Sicherheit beim Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen und über die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes (Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV) (CHV 16)
- UVV Explosivstoffe - Allgemeine Vorschrift (BGV B 5)
- Betreiben von Maschinen der chemischen Verfahrenstechnik (BGR 500/2.11)
- Explosionsschutz-Regeln (EX-RL) (BGR 104) / (GUV-R 104)
- DIN 24405-2 Zentrifugen; Begriffe für Maschinenteile
- DIN 51793 Prüfung flüssiger Brennstoffe; Bestimmung des Gehalts an Wasser und Sedimenten von Heiz- und Rohölen; Zentrifugen-Verfahren
- DIN 58970-1 Laborzentrifugen; Begriffe, Prüfung, Kennzeichnung
- DIN 58970-2 Laborzentrifugen; Zentrifugenröhrchen für RZB bis 4000
- DIN EN 12505 Nahrungsmittelmaschinen; Zentrifugen zur Verarbeitung von essbaren Ölen und Fetten; Sicherheits- und Hygieneanforderungen
- DIN EN 12547 Zentrifugen; Allgemeine Sicherheitsanforderungen
- DIN EN 12884 Biotechnik; Leistungskriterien für Zentrifugen
- DIN EN 61010-2-020 / VDE 0411-2-020 Sicherheitsbestimmungen für elektrische Mess-, Steuer-, Regel- und Laborgeräte; Besondere Anforderungen an Laborzentrifugen


