Document Actions

Glossar

Zuständige unabhängige Stellen

Für bestimmte technische Arbeitsmittel sind laut EU-Recht Prüfungen durch zuständige unabhängige Stellen vorgeschrieben. In der Druckgeräte-Richtlinie wird unter dem Begriff zuständige unabhängige Stellen (auch Notifizierte Stellen) differenziert zwischen "Benannten Stellen", "Anerkannten unabhängigen Prüfstellen" sowie "Betreiberprüfstellen".

Die Unabhängigkeit der Stellen wird in der Druckgeräte-Richtlinie anhand bestimmter Kriterien bestimmt. Dazu gehören die Unabhängigkeit der Stelle und ihres Personals, die Kompetenz und Unabhängigkeit des Personals, eine ausreichende Ausstattung mit Prüfmitteln, der Abschluss einer Haftpflichtversicherung, die Verpflichtung zur Geheimhaltung.

Das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz nennt zudem die Teilnahme an Erfahrungsaustauschkreisen und das Qualitätsmanagement.

Gesetze, Regeln, Verordnungen, Vorschriften:

  • Richtlinie 97/23/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Druckgeräte