Glossar
Akkumulatoren
Akkumulatoren kurz Akkus oder Batterien genannt, sind wiederaufladbare Energiequellen. Beim Aufladen von Akkumulatoren wird elektrische Energie in chemische Energie gewandelt. Wird ein Verbraucher angeschlossen, so wird die chemische Energie wieder in elektrische Energie zurückgewandelt.
Beim Aufladen von Akkus entsteht Wasserstoff. Sie müssen deshalb so gelagert werden, dass Wasserstoff durch Lüftung so verdünnt wird, dass das Gasgemisch mit Sicherheit nicht explosionsfähig ist.
Räume, in denen Akkumulatoren für den Betrieb aufgestellt oder eingebaut sind, gelten als elektrische Betriebsstätten. Sie müssen gekennzeichnet werden mit dem Warnzeichen W20 "Warnung vor Gefahren durch Batterien" sowie mit dem Verbotszeichen "Feuer, offenes Licht und Rauchen verboten".
An Akkumulatoren darf nur mit isolierendem Werkzeug gearbeitet werden. Räume, in denen Akkumulatoren betrieben werden, gelten als Batterieräume. Dort sind Essen, Trinken und Rauchen verboten. Nach Arbeiten an Akkumulatoren müssen die Hände gereinigt werden.
Zum Thema Akkumulatoren siehe auch:
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
Gesetze, Regeln, Verordnungen, Vorschriften:
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Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren (Batteriegesetz - BattG)
- DIN VDE 0510 Akkumulatoren und Batterieanlagen


