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Glossar

Anschlagmittel

Alle nicht zum Hebezeug gehörenden Gegenstände und Einrichtungen, die die Aufgabe haben, eine Verbindung zwischen der Hebeeinrichtung und der Last herzustellen, werden Anschlagmittel genannt.

Beispiele für Anschlagmittel sind:

  • Spanngurte
  • Schlingen
  • Hebebänder
  • Anschlagseile
  • Anschlagketten

Je nach Verwendungszweck sind Beschaffenheit und Ausführung der Anschlagmittel unterschiedlich. Für sie alle gilt:

  • Anschlagmittel dürfen nur im Rahmen ihrer maximalen Tragfähigkeit und für den jeweils vorgesehenen Einsatzzweck verwendet werden.
  • Sie müssen vor jeder Benutzung (Sichtkontrolle) sowie mindestens einmal im Jahr von einem Sachkundigen auf Mängel geprüft werden.
  • Beschädigte Anschlagmittel dürfen nicht mehr verwendet werden.
  • Seile, Hebebänder und Anschlagketten dürfen nicht verdreht oder verknotet werden, sie dürfen nicht über scharfe Kanten geführt werden.
  • Lasten müssen so angeschlagen sein, dass sie nicht herabfallen können.

Anschlagmittel müssen unter anderem gekennzeichnet sein mit ihrer maximalen Tragfähigkeit, mit Hersteller und dem verwendeten Material. Diese Angaben müssen lesbar und dauerhaft angebracht sein.

Gesetze, Regelungen, Verordnungen, Vorschriften zum Thema Anschlagmittel:

  • Gebrauch von Anschlag-Drahtseilen (BGR 151)
  • Gebrauch von Anschlag-Faserseilen (BGR 152)
  • Rundstahlketten als Anschlagmittel in Feuerverzinkereien (BGR 150)
  • Transportanker und -systeme von Betonfertigteilen (BGR 106)
  • DIN 15003 Hebezeuge; Lastaufnahmeeinrichtungen, Lasten und Kräfte, Begriffe
  • Belastungstabellen für Anschlagmittel aus Rundstahlketten, Stahldrahtseilen, Chemiefaserhebebändern, Chemiefaserseilen, Naturfaserseilen (BGI 622)
  • Sicherheitslehrbrief für Anschläger (BGI 556)