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Arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren

Alle Einflüsse, die die Gesundheit beeinträchtigen können und in Zusammenhang stehen mit der Tätigkeit am Arbeitsplatz und dem Arbeitsplatz selbst, werden nach einer Definition der Berufsgenossenschaften als arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren bezeichnet. Der Begriff Gesundheit erfasst dabei das körperliche, psychische und soziale Wohlbefinden.

Die Arbeit muss nicht allein Auslöser einer Beeinträchtigung sein, sie kann auch bestehende Beschwerden verstärken oder ungünstig beeinflussen. Auch am Arbeitsplatz vorherrschende Bedingungen können juristisch betrachtet zu Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten führen.

Grundsätzlich ist der Arbeitgeber verpflichtet, alle Maßnahmen zu ergreifen, die dem Schutz der Beschäftigten und ihrer Gesundheit dienen.

Zum Thema arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren siehe auch:

Alkohol am Arbeitsplatz

Fachkräfte für Arbeitssicherheit

Gefahrstoffverordnung

Gesundheitsbericht

Klimafaktoren am Arbeitsplatz

Sick-Building-Syndrom

Stress

Gesetze, Regelungen, Verordnungen, Vorschriften:

  • Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit (Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG) (CHV 2)
  • Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V): Gesetzliche Krankenversicherung
  • Sozialgesetzbuch Siebtes Buch (SGB VII): Gesetzliche Unfallversicherung