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Arbeitsschutz

Zum Arbeitsschutz gehören alle Maßnahmen eines Betriebes oder einer Dienststelle, die dem Schutz von Leben und Gesundheit aller Beschäftigten dienen. Unterschieden werden

  • der technische Arbeitsschutz zur Abwehr von Gefahren, die Beschäftigten durch Arbeitsgeräte oder Arbeitsstoffe drohen können.
  • der soziale Arbeitsschutz, der Gefahren beispielsweise von Kindern und Jugendlichen sowie Schwangeren und Müttern abwenden soll.

Verantwortlich im Sinne des Gesetzes für den Arbeitsschutz ist der Arbeitgeber. Er muss Sicherheitsfachkräfte beauftragen. Ziele des Arbeitsschutzes sind die Arbeitssicherheit, der Gesundheitsschutz und die gesundheitliche Prävention sowie darüber hinaus die ständige Verbesserung aller Rahmenbedingungen.

Gesetze, Regeln, Verordnungen, Vorschriften:

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
  • GUV-I 8631 Organisation des Arbeitsschutzes
  • GUV-I 8503  Der Sicherheitsbeauftragte
  • BGI 5023  AMS – Arbeitsschutz mit System