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Glossar

Arbeitsschutzausschuss

Der Arbeitsschutzausschuss ist ein nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) in jedem Betrieb mit mehr als 20 Beschäftigten gefordertes Gremium, das in regelmäßigen Abständen tagt. Laut Gesetz muss der Arbeitsschutzausschuss mindestens bestehen aus: Arbeitgeber, zwei Mitgliedern des Betriebsrats, Personalrat, Betriebsarzt, Fachkraft für Arbeitssicherheit und Sicherheitsbeauftragte.

Der Arbeitsschutzausschuss koordiniert alle Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes im Betrieb und wird beratend tätig. Aus den Unfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen in einem Betrieb müssen in dem Ausschuss Konsequenzen gezogen werden. Allerdings bleibt der Arbeitgeber allein für den Arbeitsschutz verantwortlich.

Gesetze, Regeln, Verordnungen, Vorschriften:

  • Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz - ASiG) (CHV 1) / (Anlage zu GUV-V A6/7)
  • UVV Betriebsärzte (BGV A 7)
  • UVV Fachkräfte für Arbeitssicherheit (BGV A 6)
  • UVV Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (GUV-V A6/7)