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Arbeitsschutzmanagement

Nach der Definition des Nationalen Leitfadens für das Arbeitsschutzmanagement soll es dazu beitragen, "den Arbeitsschutz in die betrieblichen Abläufe zu integrieren und damit die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit zu gewährleisten und zu verbessern".

Nach dieser Definition soll das Arbeitsschutzmanagement alle Angehörigen eines Betriebs dazu motivieren, sich aktiv an der systematischen Durchführung des Arbeitsschutzes zu beteiligen. Generelle Prämisse ist dabei der Schutz vor Unfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren. Arbeitsschutzmanagement wird in diesem Zusammenhang als Beitrag zur Steigerung von Prozesssicherheit und Produktivität betrachtet.

Ziele des Arbeitsschutzmanagements sind unter anderem

  • die Einhaltung aller Arbeitsschutzvorschriften,
  • das systematische Ineinandergreifen aller Elemente des Arbeitsschutzmanagements,
  • die kontinuierliche Verbesserung der Arbeitsschutzleistung.

Um diese Ziele zu erreichen, wird in der Regel auf Arbeitsschutzmanagementsysteme zurückgegriffen. Dabei werden unter anderem Ziele, Verantwortlichkeiten und Prüfinstrumente festgelegt. Im Idealfall kommen Qualitäts-, Arbeitsschutz- und Umweltmanagement in einem einheitlichen System zum Tragen.

Zum Thema Arbeitsschutzmanagement siehe auch:

Prävention

Qualitätsmanagement

Sicherheits-Certifikat-Contraktoren (SCC)

Umweltmanagement

Gesetze, Regeln, Verordnungen, Vorschriften:

  • Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit (Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG) (CHV 2)
  • Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin http://www.baua.de
  • BGI 5023  AMS – Arbeitsschutz mit System