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Arbeitsstätten
Moderne Arbeitsstätten müssen zahlreichen sicherheitstechnischen und hygienischen Anforderungen genügen. Diese richten sich danach, um welche Arbeitsstätte es sich handelt. Für die Industrie gelten andere Vorgaben, als beispielsweise für eine Arbeitsstätte in der Verwaltung.
Gemeinsam ist allen Arbeitsstätten, dass sie so zu gestalten sind, dass die Gesundheit der Beschäftigten geschützt wird. Das betrifft den Arbeitsplatz, die technische Ausstattung und Faktoren wie Raumklima und Beleuchtung, betriebliche Abläufe insgesamt oder auch bauliche Maßnahmen.
Die Arbeitsstättenverordnung verzichtet weitgehend auf konkrete Anforderungen wie Maße oder Zahlen. Stattdessen werden überwiegend Schutzziele vorgegeben. Diese sind je nach Branche und Tätigkeit unterschiedlich. Generell enthält die Verordnung Vorgaben zu Raumtemperaturen, Fluchtwegen, Nichtraucherschutz, Pausen- und Bereitschaftsräumen, zur Beschaffenheit von Fußböden, Wänden und Decken, zu Fenstern, Türen und Toren. Es gibt Hinweise zur Lüftung und zur Lärmbelastung und besondere Anweisungen für Baustellen.
Zum Thema Arbeitsstätten siehe auch:
Gesetze, Regeln, Verordnungen, Vorschriften:
- Betriebsverfassungsgesetz
- Gewerbeordnung (GewerbeO)
- Verordnung über Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV) (CHV 4)
- ASR A1.3 Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung
- ASR A1.7 Türen und Tore
- ASR A2.3 Fluchtwege, Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan
- ASR A3.4/3 Sicherheitsbeleuchtung, optische Sicherheitsleitsysteme
- ASR A3.5 Raumtemperatur
- ASR A4.4 Unterkünfte
- Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln und deren Benutzung bei der Arbeit, über Sicherheit beim Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen und über die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes (Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV) (CHV 16)
- UVV Grundsätze der Prävention (BGV A 1) / (GUV-V A1) / (VSG 1.1)
- UVV Arbeitsstätten, bauliche Anlagen und Einrichtungen (VSG 2.1)


