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Arbeitszeit

Der Begriff Arbeitszeit beschreibt die Zeit, in der ein Mensch einer Arbeit nachgeht, wobei in der Regel davon ausgegangen wird, dass es sich bei der Arbeit um eine berufliche Tätigkeit handelt, mit der ein Beschäftigter seinen Lebensunterhalt sichert.

Wie lange ein Beschäftigter arbeiten muss, das richtet sich in den meisten Fällen nach gesetzlichen Regelungen, nach Tarifverträgen, Arbeitsverträgen oder ähnlichen Vereinbarungen. Das Arbeitszeitrecht ist im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) geregelt. Es beinhaltet Vorgaben zu Überstunden, Arbeitsbereitschaft, Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft, Pausen- und Ruhezeiten. Das Arbeitszeitgesetz gibt einen Rahmen vor, der allerdings durch Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen oder Ausnahmegenehmigungen erweitert werden kann.

Allgemein gilt: Die werktägliche Arbeitszeit eines Beschäftigten darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden. Für Nachtarbeitnehmer muss der Ausgleich auf durchschnittlich acht Stunden innerhalb eines Monats hergestellt werden. Maßgeblich ist auch, wann die Arbeit verrichtet wird (Nachtarbeit, Schichtarbeit).

Inzwischen gibt es viele Modelle der Arbeitszeitgestaltung. Ein Beispiel sind gleitende Arbeitszeiten. Hier kann ein Arbeitnehmer innerhalb vordefinierter zeitlicher Grenzen Beginn und Ende seiner Arbeitszeit frei bestimmen. Ferner gibt es die Teilzeitarbeit.

Die Regeln des Arbeitszeitgesetzes zielen darauf ab, Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer zu schützen. An Sonn- und Feiertagen dürfen Arbeitnehmer nur unter bestimmten Voraussetzungen beschäftigt werden. Eigene Regelungen gibt es für Jugendliche unter 18 Jahren, für Mütter und für bestimmte Berufe.

Zum Thema Arbeitszeit siehe auch:

Arbeitsschutzausschuss

Arbeitsstätten

Ergonomie

Jugendarbeitsschutzgesetz

Gesetze, Regeln, Verordnungen, Vorschriften:

  • Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
  • Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (Teilzeit- und Befristungsgesetz - TzBfG)
  • Gesetz zum Schutze der arbeitenden Jugend (Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG)
  • Gesetz zum Schutze der erwerbstätigen Mutter (Mutterschutzgesetz - MuSchG)
  • Gesetz zur Vereinheitlichung und Flexibilisierung des Arbeitszeitrechts (Arbeitszeitrechtsgesetz - ArbZG)
  • Verordnung über Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV) (CHV 4)