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Glossar

Augenschutz

Die Augen sind die wichtigsten und die empfindlichsten Sinnesorgane des Menschen. Zahlreiche Augenverletzungen können durch konsequentes Tragen einer Schutzbrille vermieden werden. Augenschutz zählt zu den Persönlichen Schutzausrüstungen.

Je nach Tätigkeit kann es am Arbeitsplatz zu unterschiedlichen Schädigungen der Augen kommen. Man unterscheidet unter anderem

  • Mechanische Schädigungen (Splitter, Späne, usw.)
  • Biologische Agenzien (Bakterien, Viren, Sporen, usw.)
  • Optische Schädigungen (z.B. Verblitzung beim Schweißen)
  • Gefahrstoffeinwirkungen (Säuren, Laugen, Lösemittel, usw.)
  • Thermische Einwirkungen (Hitze, Kälte)
  • Schäden durch Laserstrahlung
  • Infrarotstrahlen

Durch eine Gefährdungsbeurteilung kann ermittelt werden, welcher Augenschutz je nach drohender Schädigung benutzt werden muss. Wie immer bei Persönlichen Schutzausrüstungen gilt auch für den Augenschutz: Er darf erst zum Einsatz kommen, wenn andere technische oder organisatorische Schutzmaßnahmen nicht ausreichen oder nicht möglich sind.

Je nach Tätigkeit und Gefahr muss gewählt werden zwischen Schutzbrillen, Schutzschilden, Schutzhauben, Schutzschirmen/Visieren oder Sichtscheiben (mit verschiedenen Schutzstufen und optischen Klassen).

Zum Thema Augenschutz siehe auch:

Notduschen

Radioaktive Stoffe

Gesetze, Regeln, Verordnungen, Vorschriften:

  • UVV Grundsätze der Prävention Allgemeine Vorschriften (BGV A 1)
  • UVV Laserstrahlung (BGV B 2) / (GUV-V B2)
  • UVV Forsten (GUV-V C51) / (VSG 4.3)
  • Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz (BGR 192) / (GUV-R 192)
  • DIN 58214 Augenschutzgeräte - Schutzhauben - Begriffe, Formen und sicherheitstechnische Anforderungen
  • DIN EN 166 Persönlicher Augenschutz - Anforderungen
  • DIN EN 169 Persönlicher Augenschutz - Filter für das Schweißen und verwandte Techniken
  • DIN EN 170 Persönlicher Augenschutz - Ultraviolettschutzfilter
  • DIN EN 171 Persönlicher Augenschutz - Infrarotschutzfilter
  • DIN EN 172 Persönlicher Augenschutz - Sonnenschutzfilter für den betrieblichen Gebrauch
  • DIN EN 175 Geräte für Augen- und Gesichtsschutz beim Schweißen und bei verwandten Verfahren
  • DIN EN 207 Persönlicher Augenschutz - Filter und Augenschutzgeräte gegen Laserstrahlung (Laserschutzbrillen)
  • DIN EN 208 Persönlicher Augenschutz - Augenschutzgeräte für Justierarbeiten an Lasern und Laseraufbauten (Laser-Justierbrillen)