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Ausblasleitungen
Zu Schutzeinrichtungen bei Explosionen gehören Ausblasleitungen. Sie leiten Verbrennungsrückstände von Explosionen ab, wenn eine Druckentlastung direkt ins Freie nicht möglich ist. Druckentlastung in den Arbeitsraum ist verboten.
Ausblasleitungen müssen möglichst auf direktem und dem kürzest möglichen Wege ins Freie geführt werden. Denn in Leitungen mit vielen Winkeln erhöht sich der Explosionsdruck. Ausblasleitungen dürfen nicht länger als zehn Meter sein, außer es liegen triftige Gründe vor.
Ausblasleitungen gibt es ferner unter anderem auf Deponien, in Dampfkesselanlagen, an Tankstellen,
Gesetze, Regeln, Verordnungen, Vorschriften:
- Explosionsschutz-Regeln (EX-RL) (BGR 104) / (GUV-R 104)
- VDI 2263 Staubbrände und Staubexplosionen: Gefahren - Schutzmaßnahmen
- VDI 3673 Druckentlastung von Staubexplosionen
- Explosionsschutz elektrischer Betriebsmittel - Physikalisch-Technische Bundesanstalt


