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Aushänge
Um ihrer Informationspflicht nachzukommen, nutzen viele Unternehmen Aushänge.
Denn eine ganze Reihe von Gesetzen ist aushangpflichtig. Die ist zuvorderst eine ganze Reihe von Gesetzen, die sich mit dem Schutz der Mitarbeiter befassen. Die Aushangpflicht ist in den jeweiligen Gesetzen selbst geregelt. Zweck der Aushangpflicht ist, dass sich die Mitarbeiter über die für sie geltenden Schutzvorschriften, Regeln und Vorgänge im Betrieb informieren können.
Aushangpflichtige Gesetze sind unter anderem:
- Arbeitszeitgesetz
- Beschäftigtenschutzgesetz
- Jugendarbeitsschutzgesetz (ab einem jugendlichen Beschäftigten)
- Ladenschlussgesetz ( innerhalb der Verkaufsstelle und ab einem Beschäftigten)
- Mutterschutzgesetz (wenn mehr als drei Frauen beschäftigt sind)
- Röntgenverordnung (aushangpflichtig, wenn ein Betreiber eine Röntgeneinrichtung betreibt).
Aushangpflichtige Gesetze müssen so angebracht werden, dass sie leicht zugänglich und lesbar sind. Wird ein aushangpflichtiges Gesetz erheblich geändert, muss der Arbeitgeber die neue Fassung des ganzen Gesetzes aushängen oder auslegen.
Zusätzlich sollten im Unternehmen die Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften sowie Unfallverhütungsvorschriften an einer geeigneten Stelle ausliegen und die Beschäftigten durch spezielle Unterweisungen (mindestens einmal jährlich) unterrichtet werden.
Über Gesetze und Vorschriften hinaus müssen Alarmpläne, Flucht- und Rettungswege leicht zugänglich und deutlich gekennzeichnet aushängen.
Weiter öffentlich auszuhängen:
- Unfallversicherungsträger, dem das Unternehmen angehört,
- Name des Sicherheitsbeauftragten
- "Anleitung zur Ersten Hilfe bei Unfällen" (mit Notruf, Hinweise auf Erste-Hilfe-Einrichtungen sowie Anschriften und Telefonnummern von Ersthelfern, Arzt und Krankenhaus).
- UVV Grundsätze der Prävention (BGV A 1) / (GUV-V A1) / (VSG 1.1)
- UVV Erste Hilfe (BGV A 5) / (GUV-V A5) / (VSG 1.3)
- UVV Krane (BGV D 6) / (GUV-V D6)


