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Berufsgenossenschaften
Berufsgenossenschaften (BG) sind die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für Gewerbe und Landwirtschaft. Aktuell gibt es 25 gewerbliche und 15 landwirtschaftliche BG. Aktuell bereiten mehrere BG ihre Fusion vor oder vollziehen sie. Zuständig für Arbeiter und Angestellte im öffentlichen Dienst, bei der Deutschen Post und der Deutschen Telekom, der Deutschen Bahn und bei den Feuerwehren sind die Unfallkassen und andere Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand für Gemeinden, Städte, Länder und Behörden des Bundes sowie für ehemalige Bundesbehörden.
Spitzenverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften und der Unfallkassen ist die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV).
Um auf branchentypische Gefahrenpotentiale eingehen zu können, sind die gewerblichen BG fachlich nach Branchen gegliedert. Berufsgenossenschaften sind Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung und arbeiten unter staatlicher Aufsicht. Das Sozialgesetzbuch VII ist die gesetzliche Basis der Unfallversicherung. Alle Unternehmen sind Mitglied einer Berufsgenossenschaft. Jeder, der in einem Arbeits-, Ausbildungs- oder Lehrverhältnis steht, ist versichert. Freiwillig versichern können sich Freiberufler und Unternehmer. In einigen Branchen sind sie durch Gesetz oder Satzung pflichtversichert.
Zu den Aufgaben der Berufsgenossenschaften gehören
- Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sowie die Abwehr arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren
- Leistungen zur Rehabilitation von Unfallverletzten/Berufskrankheiten
- Entschädigung für Unfallfolgen/Folgen von Berufskrankheiten durch Geldleistungen.
Das Gesetz verpflichtet die BG zur Prävention von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren. Deshalb erlassen sie Unfallverhütungsvorschriften (UVV), arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen, Hinweise zur Ersten Hilfe bei Arbeitsunfällen; darüber hinaus überwachen und beraten sie Unternehmen und Beschäftigte. BG sorgen zudem für Information und Ausbildung von Fachkräften für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragten oder Betriebs- und Personalräten. Darüber hinaus veröffentlichen sie Informationsmaterialien in verschiedenen Medien.
Berufsgenossenschaften sind zuständig bei der Rehabilitation nach Arbeitsunfällen und bei Entschädigungsleistungen für Verletzte, Erkrankte oder Hinterbliebene.
Links und Adressen:
- "Die gesetzliche Unfallversicherung (BGI 506) / (GUV-I 506)
- Internetportal der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung http://www.dguv.de
- Berufsgenossenschaftliches Institut für Arbeitsschutz (BGIA) der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung http://www.dguv.de/bgia
- BG-Netzwerk Prävention http://www.bg-praevention.de
- Bundesverband der Unfallkassen e. V. - BUK http://www.unfallkassen.de


