Glossar
Betonpumpen
Betonpumpen sind Pumpen, die Beton durch Rohre und Schläuche zu der Stelle transportieren, an der er verbaut werden soll.
Aus Gründen der Arbeitssicherheit müssen Betonpumpen ab Baujahr 1981 folgende Vorgaben erfüllen:
- Bei geöffnetem Schiebergehäuse dürfen sich die Schieber nicht unbeabsichtigt bewegen können.
- Bei Pumpen mit Rührwerk im Aufgabebehälter muss dieser eine Gitterabdeckung haben.
- Das Rührwerk muss automatisch stoppen, wenn die Abdeckung geöffnet ist.
- Klappbare Gitterabdeckungen und hochklappbare Aufgabebehälter müssen in gehobener Stellung arretiert werden können.
Betonpumpen, Verteilermasten, Rohre und Schläuche müssen mit den im Regelwerk vorgegebenen Daten gekennzeichnet sein. Hydraulische Triebwerke müssen Sicherheitseinrichtungen gegen Drucküberschreitung haben und gegen unbeabsichtigtes Betätigen gesichert sein. Eine Betriebsanleitung muss am Einsatzort vorliegen. Verbindungen einzelner Förderleitungen dürfen sich nicht unbeabsichtigt öffnen können.
Zu Böschungen von Baugruben und Grubenkanten ist ein Sicherheitsabstand einzuhalten. Das Aufstellen sowie der Auf- und Abbau von Betonpumpen und Verteilermasten müssen nach der Betriebsanweisung des Herstellers erfolgen. Mindestens einmal pro Jahr müssen Sachkundige oder Sachverständige eine Prüfung vornehmen. Eine Prüfung ist darüber hinaus nach Änderungen an der Betonpumpe nötig.
Zum Thema Betonpumpen siehe auch:
Gesetze, Regeln, Verordnungen, Vorschriften:
- BGI 5044 Auswahl und Qualifizierung von Betonpumpenmaschinisten
- BGI 713 Auto-Betonpumpen
- BGR 182 Betonpumpen und Verteilermaste
- DIN EN 12001 Förder-, Spritz- und Verteilmaschinen für Beton und Mörtel -Sicherheitsanforderungen
- DIN 24117 Bau- und Baustoffmaschinen - Verteilermaste für Betonpumpen – Berechnungsgrundsätze und Standsicherheit


