Glossar
Betriebsbegehung
Gefahren im Betrieb im frühzeitig erkennen, präventiv tätig werden, um Unfälle zu verhindern: Aus diesem Grund finden Betriebsbegehungen statt. Sie gelten als wichtiges Element der innerbetrieblichen Sicherheitsarbeit. Betriebsbegehungen werden stets von Angehörigen des eigenen Betriebs unternommen. Sie gehören zur Gefährdungsbeurteilung im Sinne von § 5 des Arbeitsschutzgesetzes.
Betriebsbegehungen setzen sich unter anderem mit folgenden Fragen auseinander:
- Werden die geltenden Bestimmungen und Regeln des Arbeitsschutzes eingehalten?
- Sind Sicherheitstechnik und Gesundheitsschutz auf dem aktuellen Stand?
- Wie weit ist der betriebliche Arbeits- und Gesundheitsschutz verwirklicht?
Geprüft werden insbesondere mechanische, elektrische, chemische und biologische Gefahrenquellen. Dazu kommen hohe oder niedrige Temperaturen, Lärm, Druck, Strahlung, Beleuchtung, Raumgestaltung, Brandschutz oder psychische Belastungen. Teilnehmer der Betriebsbegehung sind in der Regel die Fachkraft für Arbeitssicherheit, der Betriebsarzt, ein Vertreter der Abteilungsleitung, ein Vertreter des Betriebs- oder Personalrats. Im Idealfall ist auch der Betriebsleiter dabei. Werden bei der Begehung Mängel festgestellt, müssen diese aufgezeichnet werden – inklusive der Angabe, wer die Mängel in welchem Zeitraum zu beseitigen hat.
Zum Thema siehe auch:
Gesetze, Verordnungen, Vorschriften und Regelungen:
- Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz - ASiG) (CHV 1) / (Anlage zu GUV-V A6/7)
- Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit (Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG) (CHV 2)
- Arbeitssicherheit durch vorbeugenden Brandschutz (BGI 560)


