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BG-Regelwerk

Rechtliche Grundlage aller präventiven Maßnahmen der gewerblichen Berufsgenossenschaften (BG) ist das Berufsgenossenschaftliche Vorschriften- und Regelwerk (BGVR). Die BG-Zentrale für Sicherheit und Gesundheit (BGZ) ist die Präventionseinrichtung des Hauptverbands der gewerblichen Berufsgenossenschaften (HVBG), die die gemeinsamen Aufgaben der Berufsgenossenschaften auf dem Gebiet von Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit durch Steuerung und Koordination fördert. Die Fachausschüsse der BGZ entwickeln das BG-Vorschriften- und Regelwerk. Die aktuell gültigen BG-Vorschriften, BG-Regeln und BG-Informationen sowie einige staatliche Vorschriften und Regeln sind zu finden in der DGUV-Datenbanken für Unfallversicherungsträger im Internet: publikationen.dguv.de. Sie werden ständig aktualisiert, veraltete Vorgaben teilweise außer Kraft gesetzt.

Die Regeln der gewerblichen Berufsgenossenschaften sollen staatliche Vorschriften zum Arbeitsschutz oder BG-Vorschriften (p!) näher beschreiben und leichter verständlich machen. Beispielhafte Lösungsmöglichkeiten zu Unfallverhütungsvorschriften sowie Bezüge zu sonstigen Arbeitsschutzvorschriften und -regeln und zu Normen sind in den Regeln für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (BG-Regeln) zusammengestellt. Darüber hinaus gibt es spezielle BG-Informationen wie Merkblätter und Checkuln.

Alle erwähnten Schriften sind im berufsgenossenschaftlichen Regelwerk enthalten und werden in der Regel vom zuständigen Unfallversicherungsträger (p!) angeboten.

pe: Bezugsquellen für Medien, Datenbanken, Fachausschüsse – Fachgruppen, Medien, Normen, Technische Regelwerke.