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BG-Vorschriften
Die Berufsgenossenschaften erlassen BG-Vorschriften, die für die Betriebe verbindlich sind. Sie definieren Sicherheitsanforderungen an die betrieblichen Einrichtungen und Arbeitsverfahren sowie an Verhaltensweisen und an die Arbeitsschutzorganisation. Begründungen und Erläuterungen zu den BGVen sollen die Anwendung der Vorschriften erleichtern. BG-Vorschriften sind Unfallverhütungsvorschriften nach § 15 Sozialgesetzbuch VII.
Die Vorschriften sind in die Themenbereiche „Arbeitsumfeld“ und „Arbeitsmittel“ untergliedert. Für die „Arbeitsmittel“ gibt es noch Vorschriften, gerade in Bezug auf Beschaffenheitsanforderungen von Arbeitsmitteln und Maschinen, die inzwischen durch europäische Normen ersetzt worden sind. Sie gelten jedoch weiter für Maschinen, die bereits vor dem Inkrafttreten der europäischen Normen in Betrieb genommen wurden.
Die Durchführungsanweisungen zu den Vorschriften sind zu finden im BG-Regelwerk.
Aufsichtspersonen, Bezugsquellen für Medien
Europäischer Arbeitsschutz
Medien, Ordnungswidrigkeiten, Technische Regelwerke, Verantwortung.
- Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln und deren Benutzung bei der Arbeit, über Sicherheit beim Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen und über die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes (Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV) (CHV 16)
- DGUV - Datenbanken der Unfallversicherungsträger: publikationen.dguv.de


