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Bildschirmarbeitsplätze

Arbeitsplätze (p!), die mit Bildschirmgeräten und eventuell auch mit weiteren Geräten ausgerüstet sind, nennt man Bildschirmarbeitsplätze. Weiteres Kriterium: Der Beschäftigte erledigt seine berufliche Tätigkeit zum größten Teil am Bildschirm.

An Bildschirmarbeitsplätzen gelten die Bestimmungen für Büroarbeitsplätze (p). Denn: Die falsche Körperhaltung am Bildschirmarbeitsplatz und mangelhafte technische Ausstattung können zu zusätzlichen Belastungen und gesundheitlichen Beschwerden führen.

Um die Gesundheit nicht zu gefährden, gibt es sicherheitstechnische und ergonomische Mindestanforderungen. Eine besondere Bedeutung kommt hier der dem korrekten Aufstellen der Geräte (p!) und der Büromöbel zu. Geräte, die den ergonomischen Anforderungen gerecht werden, sind durch ein Prüfzeichen (p!) des Fachausschusses Verwaltung gekennzeichnet.

Besonders zu achten ist auf darauf, dass der Bildschirm nicht flimmert, auf einen gleich bleibenden Abstand der Augen zum Bildschirm (je nach Größe) sowie auf eine ausreichende Beleuchtung ohne große Helligkeitsunterschiede zwischen Bildschirm, Tastatur und Arbeitsumfeld.

Gefährdungsbeurteilungen

psychische Belastungen

  • Verordnung über Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV) (CHV 4)
  • Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit an Bildschirmgeräten (Bildschirmarbeitsverordnung - BildscharbV)
  • Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln und deren Benutzung bei der Arbeit, über Sicherheit beim Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen und über die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes (Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV) (CHV 16)
  • Arbeitsstätten-Richtlinie (ASR) 7/3 Künstliche Beleuchtung
  • Sicherheitsregeln für Bildschirm-Arbeitsplätze im Bürobereich (ZH 1/618)
  • Sicherheitsregeln für Büroarbeitsplätze (ZH 1/535) / (GUV-R 1/535)
  • DIN 5035-2 Beleuchtung mit künstlichem Licht; Richtwerte für Arbeitsstätten in Innenräumen und im Freien
  • DIN 5035-7 Innenraumbeleuchtung mit künstlichem Licht; Beleuchtung von Räumen mit Bildschirmarbeitsplätzen und mit Arbeitsplätzen mit Bildschirmunterstützung
  • DIN 66234-6 Bildschirmarbeitsplätze; Gestaltung des Arbeitsplatzes
  • DIN 66234-7 Bildschirmarbeitsplätze; Ergonomische Gestaltung des Arbeitsraumes; Beleuchtung und Anordnung
  • DIN EN ISO 9241 Ergonomische Anforderungen für Bürotätigkeiten mit Bildschirmgeräten (Teile 1, 2, 10-17)
  • Arbeitssystem Büro - Hilfen für systematische Planung und Einrichtung von Büros (SP 2.2) / (BGI 774)
  • Beleuchtung im Büro - Hilfen für die Planung von Beleuchtungsanlagen von Räumen mit Bildschirm- und Büroarbeitsplätzen (SP 2.4) / (BGI 856)
  • Berufsgenossenschaftlicher Grundsatz für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen "Bildschirm-Arbeitsplätze" (G 37) (BGI 785)
  • Bildschirm- und Büroarbeitsplätze; Leitfaden für die Gestaltung (BGI 650)
  • Bildschirm-Arbeitsplätze (GUV-I 8502)
  • Call Center - Hilfen für Planung und Einrichtung (SP 2.10) / (BGI 773)
  • Laserdrucker sicher betreiben (SP 2.3) / (BGI 820)
  • Sehhilfen am Bildschirmarbeitsplatz - Hilfen für die Verordnung von speziellen Sehhilfen an Bildschirmarbeitsplätzen (SP 5.3/1) / (BGI 786)
  • Sichere und gesundheitsgerechte Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen (GUV-I 8566)
  • Sonnenschutz im Büro - Hilfen für die Auswahl von geeigneten Blend- und Wärmeschutzvorrichtungen an Bildschirm- und Büroarbeitsplätzen (SP 2.5) / (BGI 827)
  • Präventionsausschüsse des Hauptverbandes der gewerblichen Berufsgenossenschaften - HVBG (BGG 900)