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Blitzschutz

Einrichtungen oder Anlagen zum Blitzschutz sollen Blitze auffangen und in die Erde ableiten. Sie sollen Gebäude und Menschen bewahren vor den thermischen, elektromagnetischen und elektrodynamischen Auswirkungen eines Blitzschlages.

Für bestimmte Gebäude, die zum Beispiel besonders explosions- oder feuergefährdet sind, sind in den Rechtsvorschriften Blitzschutzanlagen vorgeschrieben. Blitzschutzanlagen sind kontinuierlich auf Schäden zu überprüfen.

Der äußere Blitzschutz beschreibt die Fang- und die Ableitungseinrichtung sowie die Erdungsanlage. Der innere Blitzschutz soll Gefahren in dem Gebäude abwehren.

Jede Blitzschutzanlage benötigt Planungsunterlagen. Mehrere Faktoren kommen in der Ausführung zum Tragen: Elektrische Sicherheit, Leiterquerschnitte, mechanische Festigkeit, Korrosionsbeständigkeit, bauliche Gestaltung. Nach einer Risikoeinschätzung muss eine Schutzklasse (I - IV) gewählt werden. Nach ihr richtet sich die Wirksamkeit des Blitzschutzsystems.

  • DIN 48801ff. Blitzschutzanlagen
  • DIN IEC 61312-5 Schutz gegen den elektromagnetischen Blitzimpuls (LEMP) - Teil 5: Anwendungsrichtlinien
  • DIN V VDE V 0185-1 Blitzschutz - Teil 1: Allgmeine Grundsätze
  • DIN V VDE V 0185-2 Blitzschutz - Teil 2: Risiko-Management: Abschätzung des Schadensrisikos für bauliche Anlagen
  • EN V 61024-1 (VDE V 0185-100) Blitzschutz baulicher Anlagen - Teil 1: Allgemeine Grundsätze
  • DIN EN 50164-X; VDE 0185-207:2009-03 Blitzschutzbauteile – Teil 1-7:
  • AMD Arbeitsmedizinische Dienste GmbH http://www.amd-gmbH.de
  • European Agency for Safety and Health at Work http://www.agency.osha.eu.int