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Brandschutz

Alle Maßnahmen zum Verhüten und Bekämpfen eines Brandes werden unter dem Oberbegriff Brandschutz zusammengefasst.

Der vorbeugende Brandschutz dient dazu, bereits im Vorfeld Entstehung und Ausbreitung von Bränden zu verhindern. Der abwehrende Brandschutz meint alle Maßnahmen die bei Bränden und Explosionen ergriffen werden, um Brände zu löschen, Gefahren für Leib und Leben abzuwenden und Gebäude/Sachen zu sichern.

Bereits beim Bau von Gebäuden können Brandschutzmaßnahmen unternommen werden. Ziele sind unter anderem eine möglichst hohe Standsicherheit im Brandfall, die Bildung von Brandabschnitten und die Ausweisung von sicheren Rettungswegen sowie Feuerwehrzufahrten. Nähere Hinweise enthält die Muster-Richtlinie über den baulichen Brandschutz im Industriebau.

In der UVV "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz" sind die Anforderungen an Rettungswege (p!) enthalten.

Unter den technischen Anlagen für den betrieblichen Brandschutz versteht man Löschwasserversorgung, Feuerlöschgeräte und -anlagen, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen sowie Feuermelde- und Alarmanlagen. Zusammen mit einem Brandmeldesystem sollen sie dafür sorgen, dass Feuer schnell erkannt werden und ihre Ausbreitung blockiert oder verschleppt wird.

Die "Regeln für die Ausrüstung von Arbeitsstätten mit Feuerlöschern" (BGR 133) legen die nötige Zahl der Feuerlöscher in einem Betrieb fest. Geeignet für den Brandschutz sind ferner Sprinkleranlagen, Schaumlöschanlagen oder Pulverlöschanlagen. Vorgeschrieben sind eine Brandschutzordnung und ein Alarmplan. Beschäftigte müssen mindestens einmal pro Jahr an Unterweisungen im Brandschutz teilnehmen sowie an Übungen. Nicht vorgeschrieben, aber ratsam, ist die Installierung eines Brandschutzbeauftragten im Betrieb.

Zum Thema Brandschutz siehe auch:

Alarmpläne

Explosionsschutz

Notduschen

Gesetze, Regeln, Verordnungen, Vorschriften:

  • Verordnung über Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV) (CHV 4)
  • Verordnung über Druckbehälter, Druckgasbehälter und Füllanlagen (Druckbehälterverordnung - DruckbehV) (CHV 12)
  • UVV Allgemeine Vorschriften (BGV A 1) / (GUV-V A1) / (VSG 1.1)
  • UVV Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz (BGV A 8) / (GUV-V A8) / (VSG 1.5)
  • UVV Technische Arbeitsmittel (VSG 3.1)
  • Ausrüstung von Arbeitsstätten mit Feuerlöschern (BGR 133) / (GUV-R 133)
  • Einsatz von Feuerlöschanlagen mit sauerstoffverdrängenden Gasen (BGR 134)
  • Arbeitsstätten-Richtlinie (ASR 13/1.2) Feuerlöscheinrichtungen
  • Muster-Richtlinie über den baulichen Brandschutz im Industriebau (Muster-Industriebaurichtlinie - MIndBauRL)
  • DIN 14095 Teil 1 Feuerwehrpläne für bauliche Anlagen
  • DIN 14096 Brandschutzordnung
  • DIN 18230 Baulicher Brandschutz im Industriebau
  • DIN 4066 Hinweisschilder für die Feuerwehr
  • DIN 4102 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen (Teile 1-7)
  • DIN EN 13478 Sicherheit von Maschinen – Brandschutz
  • DIN EN 2 Brandklassen
  • DIN EN 3 Tragbare Feuerlöscher (Teile 1-6)
  • DIN VDE 0132 Brandbekämpfung im Bereich elektrischer Anlagen
  • Arbeitssicherheit durch vorbeugenden Brandschutz (BGI 560)
  • Brandschutz (BGI 562)
  • Brandschutz bei Schweiß- und Schneidarbeiten (BGI 563)
  • Brandschutzordnung Teil A kostenlos selber erstellen
  • Interessengemeinschaft vorbeugender Brandschutz IVB (www.brandschutzfachplaner.de)